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Staatssekretär Kopf und Unabhängige Patientenberatung informierten zu Betreuungsrecht auf der Landesgartenschau

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Staatssekretär Dr. Hannes Kopf.
Foto: red

Landau. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann. Wie man für diesen Fall vorsorgen kann, darüber informierte Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland auf der Landesgartenschau in Landau im Rahmen eines Informationstags rund um das Thema Betreuungsrecht.

„Häufig herrscht die Fehlvorstellung vor, Ehepartner oder Kinder könnten im Ernstfall alles Notwendige regeln. Deshalb ist es wichtig aufzuklären, wie sich die Rechtslage aktuell tatsächlich darstellt. Jeder Betroffene sollte selbst individuell Vorsorge treffen, damit dies im Ernstfall auch tatsächlich funktioniert“, erläutert Kopf.

Für die Bürger gibt es Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden und vorzusorgen – etwa mittels der Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung.

An Beratungsinseln der unabhängigen Patientenberatung Deutschland konnten sich die  Besucher rund um rechtliche und medizinische Fragen wie: ‚Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet dann für mich? Wie sorge ich dafür, dass dann mein Wille auch beachtet wird? ‘ informieren und erhielten eine neutrale Auskunft.

Information

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b SozialgesetzbuchV. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.

Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf.

Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung. Träger der Beratungsstelle Ludwigshafen ist die Verbraucherzentrale
RLP e.V.

Nähere Informationen zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland  unter: www.patientenberatung.de/

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