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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Speyerer LBM-Dienststelle ein 

Symbolbild: Pfalz-Express [1]

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Speyer – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat die Ermittlungen zu Unregelmäßigkeiten in der Dienstelle des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer eingestellt.

Im Oktober 2017 wurden dort die Räumlichkeiten durchsucht. Der Dienststellenleiter nahm sich einige Tage später das Leben.

Betroffen von den Ermittlungen war noch der Verantwortliche der Firma, die im Jahr 2016 eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bekommen hatte. Gegen ihn bestand der Verdacht, im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis dem verstorbenen LBM-Leiter Vorteile gewährt zu haben.

Betroffen sei außerdem ein untergeordneter Mitarbeiter des LBM wegen des Verdachts, unzutreffende Angaben bei Reisekostenabrechnungen gemacht zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem sei die Strafanzeige überprüft worden, die Auslöser des Verfahrens war.

Der Verdacht der „Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis“ habe sich einerseits konkretisiert, nämlich dahingehend, dass die fragliche Firma eine Rechnung in Höhe von 3.000 Euro gestellt hatte, zu der es keinen entsprechenden Leistungsaustausch gab. Diese hätte sich der damalige Dienststellenleiter von seinem Dienstherrn erstatten lassen können.

Da er sich aber zu den Ermittlungen nicht mehr äußern und andererseits nicht ermittelt werden konnte, wer innerhalb der fraglichen Firma für die Rechnung verantwortlich war, wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt.

Die Ermittlungen zur Reisekostenabrechnungen gegen den anderen Mitarbeiter des LBM sind nach einer Ermessensvorschrift eingestellt worden (geringes Verschulden). Es habe zwar Unregelmäßigkeiten bei Reisekostenabrechnungen gegeben, jedoch nur bei einem Gesamtbetrags von unter 50 Euro.

„Weitere Vorwürfe haben sich aus den Ermittlungen nicht ergeben“, so die Staatsanwaltschaft. (red)

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