Sicherer Schulweg: Überquerungshilfe in der Godramsteiner Straße installiert

24. Mai 2017 | Kategorie: Landau
Freuen sich über den neuen, sicheren Überweg für die Kita „Kinderhaus am Fort“ in der Godramsteiner Straße: Bürgermeister und Verkehrsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron, ein Kita-Kind mit seinem Vater, Ralf Bernhard, Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur beim städtischen Bauamt, Kita-Leiterin Erika Kiefer und Alban Stelzer, Mitarbeiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur (v.l.n.r.). Foto: ld

Freuen sich über den neuen, sicheren Überweg für die Kita „Kinderhaus am Fort“ in der Godramsteiner Straße: Bürgermeister und Verkehrsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron, ein Kita-Kind mit seinem Vater, Ralf Bernhard, Leiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur beim städtischen Bauamt, Kita-Leiterin Erika Kiefer und Alban Stelzer, Mitarbeiter der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur (v.l.n.r.).
Foto: ld

Landau. Das Überqueren der Godramsteiner Straße soll für die Kinder der neuen Kita „Kinderhaus am Fort“ sicherer werden. Aus diesem Grund hat die Stadt Landau in Höhe der Hausnummer 48 eine Überquerungshilfe installiert.

„Die Überquerungshilfe geht auf eine Initiative des Elternbeirats der neuen Kita auf dem Gelände des Bethesda zurück“, erläutert Bürgermeister und Verkehrsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron. „Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin haben sich Eltern, Kita-Leitung und Stadtbauamt auf eine Überquerungshilfe als sichere und kostengünstige Variante geeinigt.

Der Standort wurde ebenfalls gemeinsam festgelegt: Zum einen endet hier der Fußweg vom Schützenhof kommend, zum anderen ist die Stelle gut ausgeleuchtet. Die Überquerungshilfe liegt nicht unmittelbar auf der Höhe der Kita, weil dort wegen des Straßenverlaufs die Sichtverhältnisse nicht optimal sind. Sie befindet sich nun an gerader Strecke und ist schon von weitem zu erkennen.“

Er sei froh, dass eine gute und praktikable Lösung gefunden und schnell umgesetzt werden konnte, so der Verkehrsdezernent. Die Sicherheit für Kita- und Schulkinder im Verkehr habe für die Stadtverwaltung immer oberste Priorität.

Die Installation der Überquerungshilfe hat rund 4.000 Euro gekostet. Der Bauausschuss hatte der Maßnahme Ende vergangenen Jahres auf Empfehlung des Arbeitskreises Verkehr zugestimmt. Die Überquerungshilfe wurde barrierefrei gestaltet und in diesem Zuge auch mit einem Blindenleitsystem versehen. Erste Rückmeldungen von Kita-Leitung und Eltern seien durchweg positiv, berichtet der Verkehrsdezernent. In den kommenden Tagen sollen noch Markierungsarbeiten im Bereich der neuen Überquerungshilfe durchgeführt werden. (ld)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken
Schlagworte: , ,

2 Kommentare auf "Sicherer Schulweg: Überquerungshilfe in der Godramsteiner Straße installiert"

  1. Andreas sagt:

    Diese Querungshilfen sind doch nur ein Plazebo, vernünftig wäre es gewesen einen Zebrastreifen einzurichten.

    Leider in Landau schon viel zu oft erlebt, dass Kinder in der Mitte „verhungern“, während beidseitig der Autoverkehr unbeeindruckt vorbeirast.

  2. Fußgänger sagt:

    Die Hürden für einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) sind in den entsprechenden bundesweit gültigen Regelwerken leider sehr hoch angesetzt; da wird ein Fußverkehrsaufkommen (und Querungsbedarf) gefordert, das in den meisten Fällen nicht erreicht wird; auch das Verkehrsaufkommen auf der Fahrbahn ist relativ hoch angesetzt. Die Regelungen sind insgesamt sehr verkehrsfluss-/autofreundlich ausgerichtet; Hindernisse, wie „plötzlich“ mit Vorrang querende Fußgänger stören da.
    Die Kommunalpolitik ist vereinzelt da oft bereits weiter und zu größeren Verkehrsbeschränkungen bereit, als ihr der Bund in der Gesetzgebung zugesteht und indirekt über die Länder und deren Aufsichtsbehörden durchsetzt.
    Ein Fortschritt in jüngster Zeit (in Kraft getreten am 23.12.2016) ist die Möglichkeit für die streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach StVO §45 9 im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Das ist konsequent umzusetzen!