Donnerstag, 18. April 2024

Seibert hat Rückkehrrecht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

30. Juli 2016 | Kategorie: Politik
Steffen Seibert. Foto: dts nachrichtenagentur

Steffen Seibert kann zum ZDF zurück.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin – Regierungssprecher Steffen Seibert genießt in seinem Amt laut eines Magazinberichts das seltene Privileg, zum ZDF zurückkehren zu können.

Statt seinen Arbeitsvertrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen, als er in die Bundesregierung wechselte, ließ er diesen lediglich ruhen und vereinbarte ein Rückkehrrecht, berichtet „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe.

Das Verfahren entspreche der „geübten Praxis“, sagte der ehemalige „heute“-Moderator. Dem widerspricht der ehemalige Regierungssprecher von Helmut Kohl, Friedhelm Ost.

Er kenne keinen einzigen Regierungssprecher, der ein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Sender genossen habe. „Ich habe damals alle Kontakte zum ZDF abgebrochen“, sagte Ost. (dts Nachrichtenagentur) 

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