Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft – mit kleinen Ausnahmen

16. Juni 2017 | Kategorie: Internet & Smartphones, Nachrichten, Politik, Politik Ausland, Ratgeber, Reise
Endlich keine bösen Überraschungen auf der Handyrechnung nach dem Urlaub. Foto: dts Nachrichtenagentur

Endlich keine bösen Überraschungen mehr auf der Handyrechnung nach dem Urlaub.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Brüssel – Die teuren Roaming-Gebühren sind weitestgehend abgeschafft: Reisende können nun in der EU für Anrufe, gesendete SMS-Nachrichten und die Internetnutzung mit Mobilgeräten das Roaming eingeschaltet lassen und zahlen dieselben Preise wie zuhause.

Ein Jahrzehnt lang hat die Kommission daran gearbeitet, die Aufschläge der Telekommunikationsbetreiber zu senken (und schließlich abzuschaffen), die Kunden immer dann zahlen mussten, wenn sie im Urlaub oder bei Geschäftsreisen im Ausland ihr Mobilgerät nutzten. Möglicherweise setzen die Telekommunikationsanbieter aber Obernutzungsgrenzen für das Datenvolumen. Wer diese übersteigt, muss wohl mehr bezahlen.

In der Schweiz und der Türkei gelten die neuen Regelung nicht. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Flügen und Fähren wird es weiterhin teuer.

Um Missbrauch vorzubeugen, gilt zudem folgende Regelung: Wer seinen Mobilfunkvertrag billig im EU-Ausland abschließt, aber dauerhaft in Deutschland nutzt, muss ebenfalls Roaming-Gebühren bezahlen. Telefongespräche von Deutschland ins Ausland bleiben genauso teuer (Auslandstarif).

Die neue Regelung gilt ab dem 15. Juni für alle 28 Staaten der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen. (red)

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