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„Report vor Ort“ in Darmstadt: Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt

 

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Nach dem Prozess: Die Familie Arnold gibt Statements ab.
Fotos: Ahme

Darmstadt. Mit einem Paukenschlag ging heute der Prozess gegen Heidi Külzer wegen Freiheitsberaubung zu Ende. Richterin Barbara Bunk, die den Vorsitz führte, gab das Urteil bekannt: 5 1/2 Jahre Haft für die Falschbeschuldigerin und notorische Lügnerin.

Wie immer saß die 48jährige Heidi Külzer  mit roter wallender Perücke, großer Sonnenbrille, maskenhaft erstarrtem Gesicht und  hinter einem großen Ordner versteckt, vor den Richtern und zeigte auch bei der Urteilsverkündung keinerlei Regung.

Wie schon vermutet, hatte die heutige Urteilsverkündung ein großes Medieninteresse ausgelöst. Nur etwa 50 Zuschauer hatten die Möglichkeit bekommen, das Ganze live mitzuerleben. Schon die Wartenden, die eine Einlasskarte ergattern wollten, führten untereinander eine lebhafte Diskussion. Einige hatten regelmäßig an den 18 Prozesstagen teilgenommen und kannten den Fall. Der Lehrer Horst Arnold war von Kollegin Heidi Külzer 2001 der Vergewaltigung bezichtigt worden. Arnold wurde verurteilt, sein Leben war verpfuscht.

Arnold kann sich über das Urteil nicht mehr freuen: er starb 2012 an einem Herzinfarkt.

Genugtuung so weit das überhaupt möglich ist, erfuhr allerdings die Familie Horst Arnolds, die am letzten Prozesstag teilgenommen hatte und den Medien ausführliche Statements gab. Arnolds Mutter weinte nach der Urteilsverkündung, denn das Gericht hatte sich offiziell bei der Familie Horst Arnolds entschuldigt.

Heidi Külzers Anwalt Torsten Rock glaubt noch immer an die Unschuld seiner Mandantin und erklärt: „Wir prüfen die Revision“. Dazu haben ihre drei (!)  Anwälte  ab jetzt eine Woche Zeit.

„Es war keine einfache Entscheidung für uns“, so Richterin Bunk. 12 Jahre Zurückliegendes musste aufgearbeitet werden, Zeugen vernommen werden, deren Erinnerungen verblasst waren und Horst Arnold konnte ja nicht mehr befragt werden. „Aus jetziger Sicht haben wir einen ganz anderen Wissenstand“, sagte Bunk, die übrigens auch den letzten Prozesstag sehr einfühlsam und doch konsequent durchgeführt hat.

Heidi Külzer hatte sich anfänglich auch vor Gericht sehr gut verkauft: „Sie hatte einen überzeugenden und sympathischen Eindruck hinterlassen“, wie Richterin Bunk zugibt.
Irgendetwas hat Heidi Külzer, was andere für sie einnimmt. „Sie hatte einen sehr guten Stand bei ihren Kollegen, Horst Arnold dagegen war bei Kollegen nicht sehr gut gelitten“ berichtet die Richterin. Erst nach längeren Kontakten habe sich das Bild (offensichtlich auch für Richterin Bunk) geändert.

Burk zeichnet in Folge das Bild einer Frau, die unter einer extremen Persönlichkeitsstörung litt und leidet und die Geschichten der unwahrscheinlichsten Art sehr überzeugend erzählt. Und: Sie bringt diejenigen, denen sie diese Geschichten erzählt auf ihre Seite. „Und genau diese unwahren Geschichten, diese vielen kleinen Mosaiksteinchen ergaben nach und nach ein vollständiges Bild“ so Bunk.

Eine  „Aussagekonsistenz“ sei nicht vorhanden gewesen, gerade die Unterschiedlichkeit ihrer Aussagen, hat das Bild der angeblich von Horst Arnold vergewaltigten „hilflosen“ Frau zerstört.

Nach der „Vergewaltigung“ war Külzer zum Tennisspielen gegangen, sie hatte Unterricht gehalten, an den sie sich aber nicht mehr erinnern konnte. „Das war auch eine klare Lüge, ein solcher Blackout kann nur Folge eines Hirntraumas sein“, listet Bunk auf.

Hatte sie ein Motiv? Denn gerade diese Motivlosigkeit hatte seinerzeit zur Verurteilung von Horst Arnold beigetragen. Das Erschreckende sei, dass Külzer kein Motiv brauche um jemanden zu beschuldigen. Es reiche, wenn sie eine „geringe Verärgerung“ verspüre. Ein nichtiger Anlass genüge. Damals habe sie sich von Arnold unter Druck gesetzt gefühlt wegen einer schulischen Sache. Die Geschichte hat sie dann von einer Belästigung bis hin zur Vergewaltigung aufgebauscht und dadurch von den Menschen Fürsorge und Zuwendung erfahren.

Der Gutachter Professor Leygraf hat Heidi Külzer eine „histrionische Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt. Es handelt sich dabei um eine überstarke „Ich-Zentriertheit“ sowie eklatantes Fehlen von Mitgefühl. Hinzu kommt ein schauspielerndes Talent, das Külzer dazu getrieben hat mit einer „erheblichen kriminellen Energie“ einen Menschen zugrunde zu richten.

Ein Teil der Vorwürfe ist inzwischen verjährt. Im Falle einer Freiheitsberaubung kann die Strafe zwischen 1 Jahr und 10 Jahren liegen. Külzers Strafe liegt dazwischen, das Gericht bleibt damit zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 7 1/2 Jahre gefordert hatte. Külzer verliert nun ihren Beamten-, und Pensionsstatus, sie muss die Kosten des Verfahrens tragen und ihr Weg führt ins Gefängnis. „Eine Haftentschädigung oder auch eine Bestrafung der Angeklagten, kann das Unrecht nicht ausgleichen“, sagt Richterin Bunk bewegt. „Fakt ist, dass falsche Urteile auch bei sorgfältiger Verhandlung nie ganz ausgeschlossen werden können“. (Desirée Ahme)

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