Regionale Teilhalbekonferenz tagte zum letzten Mal – neues Gesetz ab 2018 für Menschen mit Behinderungen

22. Dezember 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau
Die Regionale Teilhabekonferenz tagte Anfang Dezember zum letzten Mal. Foto: KV GER

Die Regionale Teilhabekonferenz tagte Anfang Dezember zum letzten Mal.
Foto: KV GER

SÜW/GER/LD – Die regionale Teilhabekonferenz für die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau, in der seit 15 Jahren über die Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderung beraten wurde, wird mit Ablauf dieses Jahres beendet.

Grund ist das Inkrafttreten eines Teils des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018, das das Gesamtplanverfahren zur Bedarfsermittlung neu regelt. Anfang Dezember fand die letzte gemeinsame Sitzung des interkommunalen Gremiums mit zahlreichen Teilnehmern in der Kreisverwaltung in Landau statt.

In der Teilhabekonferenz hat man sich langjährig für Menschen mit Behinderungen engagiert. Die Zusammenarbeit in der Eingliederungshilfe in der Südpfalz wurde gut vernetzt.

Die positive Entwicklung beinhaltet aber auch den Abschied von hoch geschätzten Verfahren. Dennoch: Durch geänderte Vorgaben im BTHG wird der Mensch mit Behinderung in den Mittelpunkt gestellt und beispielsweise Reha-Leistungen und das passende Angebot ermittelt.

Bei der Feierstunde im Kreishaus wurde das Engagement der zahlreichen Mitwirkenden gewürdigt. Nach der Begrüßung durch Christoph Buttweiler, zukünftiger Sozialdezernent des Landkreises Germersheim, standen Berichte über die Entstehung und die Entwicklung der Teilhabekonferenz Südpfalz auf der Tagesordnung. Auch thematisiert wurden der Ausblick zur Planung ab 2018 und der Beitrag der Leistungserbringer.

Der Leiter des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus, Thomas Moser, unterstrich die gemeinsamen Erfolge und sprach sich für eine Fortführung der guten Kooperation in der Südpfalz aus. Auch solle man nach Wegen zu suchen, die Beratungsqualität der Teilhabekonferenz in das neue Verfahren zu übertragen.

Hintergrund:

Mit dem BTHG werden Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Es handelt sich beim BTHG um ein Gesetz, welches in 4 Stufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt wird. Das BTHG führt Änderungen in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie das Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch, Sozialhilfe ein.

Mit dem BTHG verfolgt der Bundesgesetzgeber unter anderem folgende Ziele:

•         Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

•         Die Personenzentrierung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung

•         Die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

•         Frühzeitige Erkennung von Rehabilitationsbedarfen bei Menschen mit Behinderung

•         Ein trägerübergreifender Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung.

Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung des Teilhabebedarfes von Menschen mit Behinderung wird dadurch aufwändiger. Im Mittelpunkt des neuen so genannten Gesamtplanverfahrens steht zukünftig der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderung selbst.

Die Betroffenen werden in allen Verfahrensschritten, beginnend mit einer Beratung, gehört und beteiligt und die entsprechenden Wünsche und Ziele werden dokumentiert. In einem konsensorientierten Verfahren wird mit dem betroffenen Menschen mit Behinderung der individuelle Bedarf an Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erarbeitet und festgelegt.

Auf eigenen Wunsch hin kann der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderung eine Person ihres / seines Vertrauens in das Verfahren mit einbeziehen.

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