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Neustadt: Sorgenkind „Klemmhof“ – Stadt und Parkservice Hüfner streben Vergleich an

17. Juni 2015 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional

Der Klemmhof ist ein Sorgenkind der Stadt. Er musste 2009 geräumt werden. (stadt-nw)

Neustadt. In einer nicht-öffentlichen Sondersitzung am 15. Juni hat der Neustadter Stadtrat  das Thema „Tiefgarage Klemmhof“, insbesondere das weitere Vorgehen nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken beraten.

Im Vorfeld der Sitzung hatte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler ein rund einstündiges Sondierungsgespräch bezüglich eines möglichen Vergleichs mit der Hüfner GmbH & Co. KG geführt. Die Firma betreibt 397 Tiefgaragenplätze im Klemmhof.

Im Oktober 2010 hatte sie gegen die Stadt Neustadt an der Weinstraße und die Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Klage eingereicht.

Angefochten werden Geschäfte aus dem Jahr 1993. Die Stadt und die WBG  hatten Stellplätze an Hüfner verkauft. Der Preis lag bei umgerechnet knapp zwei Millionen Euro. Hüfner beklagt, nicht ausreichend über die mit dem Grundwasserabpumpen unter dem Klemmhofkomplex verbundenen Risiken aufgeklärt worden zu sein.

Im September 2009 musste das Gebäude wegen Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit geräumt werden. Die Arbeiten zur Sicherung der Fundamente dauern rund zwei Monate. Die Arbeiten zur Sanierung der Tiefgarage sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Bereits im Jahr 2011 waren Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt und Hüfner geführt worden. Damals waren die Gespräche gescheitert, da der Stadtrat entschied, zunächst das Gerichtsverfahren abwarten zu wollten.

Das Landgericht Frankenthal hatte in der ersten Instanz zugunsten der Stadt entschieden. Hüfner war daraufhin in Berufung gegangen. Die Chancen auf einen erneuten Sieg vor Gericht hatte man als erfolgversprechend eingestuft. Das OLG vertritt jedoch die Einschätzung, dass die Klage von Hüfner erfolgversprechend sein könnte, weil bei den Verkaufsverhandlungen damals nicht über im Boden befindlichen Öffnungen (sog. genannte Flutungsöffnungen) hingewiesen worden sei.

Daraus könnte sich ein Anspruch aus „Verschulden bei Vertragsschluss“ (c.i.c.) ergeben. Es empfahl den beiden Parteien dringend, sich zu einigen.

Der Stadtrat fasste gestern den Grundsatzbeschluss, wonach Oberbürgermeister Löffler die Vergleichsverhandlungen weiterführen soll. Die genaueren Eckdaten sollen in der nächsten Sitzung des Stadtrats am 25. Juni beraten werden. Nach Auskunft von Löffler hat Hüfner Zustimmung signalisiert.

Demnach könnte ein Vergleich folgendermaßen aussehen: Stadt und WBG zahlen an die Hüfner GmbH & Co. KG 2,2 Millionen Euro, Gerichts- und Anwaltskosten werden gegeneinander aufgehoben und die Stadt schließt mit Hüfner einen Pachtvertrag über zehn Jahre ab. Die notwendigen Gelder sollen im ersten Nachtragshaushalt 2015 bereitgestellt werden, der ebenfalls in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung steht. (stadt-nw)

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