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Neuhofen: Notzufahrt für „Landsiedlung“ über Kalmitstraße eingerichtet

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Bürgermeister Frey (links) ist erleichtert: nun gibt es eine Notzufahrt zur Landsiedlung.
Foto: red

Neuhofen. Die sog. „Landsiedlung“ ist bisher nur über die Donnersbergstraße zu erreichen. Es gab daher bereits seit einigen Jahren Planungen, wie eine Notzufahrt geschaffen werden kann, wenn es in der Donnersbergstraße zu einer Sperrung kommen sollte (Wasserrohrbruch, Schaden am Abwasserkanal etc.). Die Rettungsdienste hätten dann keine geeignete Zufahrtsmöglichkeit mehr.

Erfreulicherweise hat sich nun die Gelegenheit ergeben, eine solche Notzufahrt über die Kalmitstraße einzurichten. Weitere Zugänge in der Maxburgstraße und in der Rietburgstraße sind angedacht.

Die Zufahrt in der Kalmitstraße bleibt jedoch auf Notfälle beschränkt, weshalb die Zuwegung zur Industriestraße mit Pollern versehen wurde.

Im Bau- und Grundstücksausschuss und im Gemeinderat fanden hierzu intensive Beratungen statt.
Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 wurden schließlich finanzielle Mittel für die Anbindung der Kalmitstraße an die Industriestraße vorgesehen, allerdings in Verbindung mit der Sanierung des Rehbachwanderwegs; dies ist inzwischen erfolgt.
Nach der Ausschreibung im November 2014 erfolgte durch den Ortsgemeinderat Neuhofen am 16. Dezember 2014 die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe. Die Öffnung der Kalmitstraße wurde im April 2015 begonnen.

Die ingenieurtechnische Betreuung des Projektes erfolgte durch das Büro Zangl Dzengel Partner Consult, Lustadt und die Ausführung der Arbeiten durch das Bauunternehmen LUGA GmbH, Speyer.

Am 29. Mai 2015 erfolgte schließlich die Abnahme und Freigabe der ausgebauten Zuwegung mit der Installation der Poller in Anwesenheit von Ortsbürgermeister Gerhard Frey, Karsten Schubert/VG Waldsee, Manfred Dzengel/Planungsbüro und dem Vertreter von LUGA.

Bürgermeister Frey machte nochmals deutlich, dass hierdurch die Sicherheit der  Bürger in der „Landsiedlung“ deutlich erhöht werden konnte. Er dankte dabei insbesondere dem dortigen Grundstückseigentümer, der eine Teilfläche seines Anwesens hierfür zur Verfügung gestellt hat, für die sehr konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der  Bürger in der „Landsiedlung“. (red)

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