Dienstag, 23. April 2024

Mordprozess in Mörlheim: Anklage gegen weitere Person wegen Raubmords erhoben

23. August 2017 | Kategorie: Allgemein, Landau, Regional
Medieninteresse beim Prozess am 23. Februar. Foto: Pfalz-Express/Ahme

Medieninteresse beim Prozess am 23. Februar – rechts die Nebenkläger.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 24-jährigen Rumänen, der im Mai 2017 mit einem Europäischen Haftbefehl in Ungarn festgenommen worden war, Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubs mit Todesfolge erhoben.

Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mit. Sie sieht bei dem Angeschuldigten die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Absicht zur Ermöglichung einer anderen Straftat (hier eines Raubs) als „verwirklicht“ an.

Dem Mann wird in der Anklage zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2016 zusammen mit den beiden am 23. Februar 2017 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten 25 und 30 Jahre alten Rumänen mit „List und Gewalt“ Zutritt zu dem Anwesen der 86-jährigen Frau verschafft, ihr Schmuck und Bargeld im Wert von 300 Euro geraubt und sie durch Schläge und Tritte so schwer verletzt zu haben, dass sie später daran starb.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, der Prozess am 23. Februar erzielte eine hohe Medienaufmerksamkeit.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter erkannten, dass ihre Schläge und Tritte zum Tod der Frau hätten führen können und dass sie dies „billigend in Kauf“ genommen haben.

Achtjährigen als Lockvogel benutzt

Außerdem geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen den 24-jährigen Angeschuldigten davon aus, dass sich die Täter Zugang zu dem Haus verschafften, indem sie den achtjährigen Sohn des bereits verurteilten 25-jährigen Mannes dazu veranlassten, vor dem Fenster der Frau laut um Hilfe zu rufen, während sie sich außer Sichtweite versteckt hielten.

Als die Frau aus Hilfsbereitschaft das Fenster öffnete, sollen die drei Männer plötzlich aus ihrem Versteck gekommen sein und sich durch das Fenster gewaltsam Zutritt verschafft haben. Gegen die Frau des 25-Jährigen bestehe aber weiterhin kein hinreichender Tatverdacht, bei dem Raubmord am Tatort dabei gewesen zu sein, so die Staatsanwaltschaft.

Der 24-Jährige wird durch die Aussage der zwei verurteilten Männer und eine am Tatort gesicherte DNA-Spur schwer belastet. Er hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Beschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, zu entscheiden.

Einer der Angeklagten, die im Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Foto: Pfalz-Express/Ahme

Einer der Angeklagten, die im Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Information

Die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gibt zum besseren Verständnis Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

„Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

– Mordlust
– Befriedigung des Geschlechtstriebs
– Habgier
– Niedrige Beweggründe
– Heimtücke
– Grausamkeit
– Gemeingefährliche Mittel
– Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor. Die Strafe für Raub mit Todesfolge liegt nach § 251 des Strafgesetzbuchs bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren.“ (red/desa)

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2 Kommentare auf "Mordprozess in Mörlheim: Anklage gegen weitere Person wegen Raubmords erhoben"

  1. GEKEEEEEEEE sagt:

    Nun bestätigt sich exakt die Einschätzung der Familie des Opfers. Diese hatte im Verlaufe der Verhandlung geäußert, dass ihre Mutter niemals das Haus geöffnet hätte, wenn es sich um erwachsene Besucher gehandelt hätte. Der Trick war ein Kind vorzuschicken und die Mitmenschlichkeit des Opfers auszunutzen.
    Mit Verlaub, das erinnert mich an große Teile der Medien, die uns in den letzen Jahren immer wieder Kinderbilder vorgesetzt haben um unser Mitleid zu erwecken.
    Das hat mit Alan Kurdi angefangen, dem toten Kind am türkischen Strand. Der Vater hatte in Istambul Arbeit und eine einfach Unterkunft für seine Familie. Unmittelbar NACH der Aussetzung des Dublin-Abkommens durch das deutsche BAMF am 25.08. , machte er sich mit seiner Familie auf den tödlichen Weg. Eine starke Motivation war offenbar die Aussicht, eine teure Zahnbehandlung (Implantate) zu erhalten.

    Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=22FenqnfWQk

    Mit solchen Propagandafilmen wollen die Medien uns die Ansiedlung von einschlägig bekannten Ethnien, die natürlich nur zum Arbeiten kommen, schmackhaft machen. Wir haben alle nur völlig unbegründete Vorurteile.

    Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=YZBmXC_hxOo

    Die Täter kamen aus einem 70 Personen-Klan, dessen in der Umgebung von Mannheim begangenen Straftaten etliche Aktenordner füllen. Meine aus Rumäninen stammenden Arbeitskollegen lachen nur darüber, dass man in Deutschand seitens der Behörden behauptet Sinit und Roma kämen zum Arbeiten …

    Im Film behauptet Gauck er sei in der „wirklichen Wirklichkeit“ angekommen. Das ist flasch!
    Die „wirklichen Wirklichkeit“ beginnt in der Mörlheimer Hauptstr. 105. Diese Wirklichkeit hat nach meiner Kenntnis noch keiner der Politiker und Kichenfürsten besucht, die von der Multi-Kulti-Gesellschaft so begeistert sind.

    Es ist ähnlich wie am Breitscheidtplatz in Berlin: Täter und Opfer passen nicht zum politische Plan und dann lässt man den Tatorttourismus lieber sein!

  2. HeinBloedt sagt:

    Tja, die Rumänen, wieder..

    Es wird enden wie immer !!!

    Täterschutz geht vor Opferschutz…