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Mindestlohn, Pflege, Immobilien, Automobil: Das ändert sich 2015

1. Januar 2015 | Kategorie: Auto & Verkehr, Bauen & Sanieren, Familie, Finanzen, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: dts Nachrichtenagentur

Gesetzlicher Mindestlohn kommt 2015

Zahlreiche Arbeitnehmer können sich freuen: Bundestag und Bundesrat haben im Juli die Einführung eines Mindestlohns beschlossen. Laut Bundesarbeitsministerium werden von der Lohnuntergrenze rund 3,7 Millionen Menschen profitieren. Bei ihnen handelt es sich vor allem um Beschäftigte in Branchen mit einfachen Tätigkeiten, die nicht in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. ARAG Experten nennen die Einzelheiten des neuen Gesetzes.

Mindestens 8,50 Euro ab 1. Januar 2015

Nach dem jetzt verabschiedeten sogenannten Mindestlohngesetz haben Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Wer also bislang weniger verdient, dessen Lohn muss dann aufgestockt werden. Der Mindestlohn gilt flächendeckend in allen Bundesländern.

Die Einhaltung der Lohnuntergrenze durch die Arbeitgeber wird vom Zoll kontrolliert. Alle zwei Jahre überprüft die Mindestlohnkommission, der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter angehören werden, ob der Mindestlohn angepasst werden muss. Nachdem im ursprünglichen Gesetzesentwurf eine Anpassung frühestens zum 1. Januar 2018 vorgesehen war, kann der Mindestlohn laut der nun beschlossenen Regelung erstmalig schon zum 1. Januar 2017 geändert werden.

Übergangsfristen für Zeitungszusteller und Erntehelfer

Nicht alle Branchen müssen ihren Arbeitnehmern aber schon ab dem kommenden Jahr den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Für einzelne Branchen, die zurzeit Stundenlöhne deutlich unter 8,50 zahlen, sieht das Gesetz Übergangsfristen vor, die den Einstig in den Mindestlohn erleichtern sollen.

So haben Zeitungszusteller ab dem 1. Januar 2015 zunächst einen Anspruch auf 75 Prozent des Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2016 erhalten die dann 85 Prozent und erst ab dem 1. Januar 2017 den vollen Mindestlohn.

Auch für Saisonkräfte in der Landwirtschaft – die sogenannten Erntehelfer – gilt eine Ausnahme: Sie haben zwar ab Januar 2015 grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn. Die gesetzlich bereits vorgesehene Möglichkeit, Erntehelfer kurzfristig sozialabgabenfrei zu beschäftigen, wird durch eine Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) IV aber von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Diese Regelung ist auf vier Jahre befristet.

Sonderregelung Praktikum

Wer zwar auf dem Papier als Praktikant beschäftigt ist, tatsächlich aber wie eine normale Arbeitskraft eingesetzt wird, hat ab 2015 ebenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Denn das neue Gesetz definiert erstmals den Begriff des „Praktikanten“ und stellt dabei ausdrücklich klar, dass unter diesen Begriff nur Tätigkeiten fallen, die dem Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in bestimmten Berufen dienen.

Liegt danach im Einzelfall kein Praktikum vor, ist der Mindestlohn zu zahlen, wenn der vermeintliche „Praktikant“ mindestens 18 Jahre alt ist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Anders sieht es dagegen bei Pflicht- oder Orientierungspraktika oder im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums aus: Sie sind laut Gesetz vom Mindestlohn ausgenommen, freiwillige Praktika allerdings nur in den ersten drei Monaten.

Kfz: Im neuen Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer wieder auf Neuerungen einstellen

Ab. 1. Januar: Auto-Abmeldung im Internet: Zumindest bei einer Sache müssen Autofahrer künftig nicht mehr Schlange bei der Behörde stehen: Ab 1. Januar ist das Abmelden des eigenen Fahrzeugs im Internet auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder möglich.

Hierfür ist eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette mit verdeckten Codes auf dem Kennzeichen nötig, was Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt bei Neu- oder Wiederzulassung automatisch bekommen. Die Wiederzulassung wird jedoch erst 2016 online möglich sein.

Umzug mit Nummernschild

Wer ab 1. Januar in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands umzieht, kann das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten. Dann fällt nämlich die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ weg. Ein Kennzeichen mit dem neuen Wohnort wird erst mit der Neuzulassung eines Fahrzeugs nötig.

Höhere Vignettenpreise

In Österreich steigen die Preise für die Pkw-Jahresvignette für 2015 von 82,70 Euro auf 84,40 Euro. Die Vignette für zwei Monate kostet nun 25,30 Euro statt 24,80 Euro, die für zehn Tage 8,70 Euro statt 8,50 Euro.

Neue Norm bei Erste-Hilfe-Kästen

Wegen der veränderten DIN-Norm 13164, der ab Januar Verbandkästen entsprechen müssen, muss sich dennoch kein Autofahrer einen neuen kaufen.

Die nach der alten Norm gepackten gelten nämlich bis zu ihrem Ablaufdatum. Allerdings dürfen ab Januar nur noch Verbandkästen mit der neuen Norm verkauft werden. Neu darin sind ein 14-teiliges Pflasterset, Hautreinigungstücher und Verbandpäckchen in Kindergröße.

Erneute Förderung von Rußpartikelfiltern

Nach einjähriger Pause kommt ab kommendem Jahr die Förderung von Rußpartikelfilter-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen zurück.

30 Millionen Euro hat der Bund hierfür vorgesehen.

Ab 1. April 2015

Verschärfung der Regeln für Kurzzeitkennzeichen: Die fünf Tage geltenden Kurzzeitkennzeichen werden künftig nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) vergeben. Fahrten bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sind aber auch ohne HU möglich.

Ab 1. Juli 2015

Ausweitung der Lkw-Maut: Weitere 1100 Kilometer Bundesstraße sollen für Lkw mautpflichtig werden. Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Mautpflicht außerdem auf Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Bisher lag die Gewichtsuntergrenze bei 12 Tonnen.

Ab 1. September 2015

Abgasnorm Euro6 bei allen Neuwagen: Neue Fahrzeuge dürfen ab 1. September nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro6-Norm einhalten. Für Benziner bringt diese keine Änderung, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dagegen schon: Die Emissionen werden auf 80 mg/km begrenzt.

Ausblick auf 2016

Elektroautos und Pkw-Maut: Ein Blick über 2015 hinaus lohnt sich schon jetzt, denn ab 2016 sind Elektroautos nur noch fünf Jahre steuerfrei statt wie bisher zehn Jahre. 2016 soll außerdem die Pkw-Maut für Autobahnen eingeführt werden.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – das ändert sich zum 1. Januar 2015

In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

Zahntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern.

Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen.

Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich.

Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Bauen, kaufen, finanzieren

Das Jahr 2015 bringt für Immobilienkäufer und Häuslebauer eine Reihe von Änderungen: Zwei Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert die Förderung ausgewählter Programme. Zudem sollen Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip eingeführt werden.
Höhere Steuern beim Immobilienkauf

Ab Januar 2015 werden Immobilienkäufer in zwei Bundesländern mehr bezahlen müssen: In Nordrhein-Westfalen steigt die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises, im Saarland erhöht sie sich von 5,5 auf 6,5 Prozent.

Damit folgen die beiden Länder dem Trend zu höheren Grunderwerbsteuern. Bereits 2014 ist die Grunderwerbsteuer in fünf Bundesländern erhöht worden, zuletzt in Hessen (von 5 auf 6 Prozent). Auf diese Weise verstärken sich die ohnehin vorhandenen länderspezifischen Unterschiede bei der Höhe der Kaufnebenkosten noch.

Die höchste Grunderwerbsteuer ist mit jeweils 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zu bezahlen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent die geringsten Sätze.

KfW & EnEV 2014: Zinsabschläge, Zuschüsse und neue Vorschriften

Zum Jahresende hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Konditionen für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen (153), Wohneigentum (124) und Altersgerecht Umbauen (159) um bis zu 0,25 Prozentpunkte gesenkt und bietet damit historisch niedrige Zinskonditionen.

Zudem können Darlehensnehmer im Rahmen des Altersgerecht Umbauen-Programmes seit Oktober 2014 einen neuen Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit erhalten, wenn ihre Wohnung barrierearm umgebaut wird.

Ab 1. Januar 2015 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Öl- und Gasheizkessel getauscht werden, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen. Zudem gelten Ausnahmen für seit Februar 2002 selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Neue Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip

Wer eine vermietete Immobilie kauft oder seine neue Immobilie zu vermieten plant, muss ab 2015 neu rechnen. Bei der Wiedervermietung sind in angespannten Wohnungsmärkten künftig nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Die Neuregelung soll ab dem ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten.

Über das Mietrechtsnovellierungsgesetz wird derzeit noch im Bundestag beraten.

Ferner soll 2015 das neue Maklerprinzip bei Vermietung in Kraft treten: Wer bestellt, bezahlt. In der Regel soll dies künftig der Vermieter sein, nicht mehr der Mieter. (red/lifePR)

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