Meckern über Justizminister Mass: CSU will sofortiges Kinderehen-Verbot

1. November 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).  Foto: dts nachrichtenagentur

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin/München – Die CSU erhöht im Koalitionsstreit um ein schnelles Verbot von Kinderehen den Druck auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf den Leitantrag „Politischer Islam“, den der CSU-Parteivorstand für den CSU-Parteitag am 4. November empfehlen wird.

Darin heißt es wörtlich: „Der zuständige Bundesjustizminister muss endlich handeln und den vom Bayerischen Justizminister vorgelegten Gesetzesvorschlag zügig umsetzen.“

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Bayern hat schon längst einen Gesetzentwurf gegen Kinderehen vorgelegt. Maas muss diesen einfach eins zu eins umsetzen. Wenn er damit überfordert ist, ist er im Bundesjustizministerium fehl am Platz.“

Bundesjustizminister Maas will aber weiter ein eigenes Regelwerk vorlegen: „Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen“, sagte Maas der Zeitung.

„Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.“

Das  Ziel sei: „Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.“

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5 Kommentare auf "Meckern über Justizminister Mass: CSU will sofortiges Kinderehen-Verbot"

  1. Edward von Roy sagt:

    Edward von Roy

    An den
    Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

    20.08.2016

    Eherecht

    Pet 4-18-07-4030-036062 (ist das neue, geänderte Aktenzeichen)
    Pet 4-18-07-99999-036062 (das anfangs zugeteilte Aktenzeichen)

    Petition

    Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    Islamisches Recht ist […]

    [ Leicht zu finden im Netz, googlen reicht. MfG ]

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    UNTER 18 Jahren ist JEDE KINDEREHE als VERBRECHEN zu werten.
    Außerdem ist bei uns in Deutschland VIELWEIBEREI VERBOTEN!
    Wem das nicht passt?
    Ausreise!

  3. Danny G. sagt:

    Man sieht immer mehr, welch Geistes Kinde der linke Flügel der SPD ist.
    Ich kann es nicht fassen, wenn ein deutscher Justizminister an solch einem glasklaren Thema so windig herumlaboriert.
    Aber der Maas ist ja die größte Fehlbesetzung im Kabinett neben Herrn Dobrindt.

    Man merkt deutlich, dass die SPD ihrer Wählerschaft, die mittlerweile „gefühlt“ zu 75% aus eingedeutschten aus dem islamischen Raum besteht, nicht ans Bein pinkeln will.

    Diese Aydan Özoğuz setzt hier allem noch die Krone auf. Vielehe und Kinderehen durch die Hintertür erlauben wollen, aber ganz groß im Kampf gegen Rechts agieren.
    Gleichzeitig betrieben ihre Brüder ein islamistisches Internet-Portal.

  4. Marianne sagt:

    Türkei: Bald keine Strafe für Sex-Täter, wenn er Opfer heiratet?

    Türkei im Sommer und Herbst 2016, bei aller (hochwillkommenen?) Unübersichtlichkeit während Putsch und Machtergreifung von Recep Tayyip Erdoğan ist durch Deutschlands Politik und Presse übersehen worden,
    dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat –
    in nur sieben Wochen, am 13. Januar 2017 tritt das so in Kraft.

    „The district court argued that children between the ages of 12 and 15 are capable of understanding the meaning of a sexual act. The Constitutional Court agreed and decided to abolish the provision.
    The decision is to take effect as of 13 January 2017.“

    Quelle:
    Turkey faces criticism for planned abolition of punishment for the sexual abuse of children –
    romea.cz 16.8.2016

    Seit drei Tagen empört sich die Türkei über 3000 bis 4000
    in der Türkei inhaftierte Sexualstraftäter, die, das will die AKP,
    vielleicht aus dem Gefängnis freikommen könnten,
    wenn sie das missbrauchte Mädchen heiraten.

    Zum Glück gibt es Protest gegen derlei Barbarei.

    Quelle

    AKP motion said to let abusers avoid prosecution if they marry child victim

    Men guilty of sexually abuse of children may avoid being prosecuted if they get married to the victim, according to a controversial motion proposed by members of the ruling Justice and Development Party (AKP) […]

    In cases of sexual abuse of children committed before Nov. 16 “without force or threat,” if the perpetrator marries his victim the sentence will be postponed or the execution of the offence will be adjourned, according to the draft.

    (Hürriyet Daily News 18.11.2016.)

    Alle Welt sollte dazu beitragen, dass in der Türkei künftig der Täter nicht durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen kann.

    Doch geht es um viel Grundlegenderes, und das betrifft auch die Bundesrepublik Deutschland.

    Denn bereits das (sehr islamische) Prinzip von der Kinderehe ist das Problem – nicht erst
    dessen Sonderfall nach dem schlimmen Vorbild von Marokko (vor 2014),
    dessen Sonderfall einer Möglichkeit auf Strafbefreiung durch Heirat des vergewaltigten bzw. missbrauchten Kindes (vgl. die beiden Suizide
    Amina El Filali (Rattengift);
    Mädchen aus Tétouan (erhängte sich im Elternhaus)).

    Zur Stunde trauen sich die deutschen Mainstream-Medien ans Thema gar nicht ran – oder lassen die schariafromme Frauenorganisation KADEM den Nebel der Taqiyya werfen.

    KADEM-Führerin ist eine gewisse Sümeyye Erdogan, jene Tochter des türkischen Präsidenten, die erst 2015 die Diskriminierung von Frauen im islamischen Erbrecht gerechtfertigt hat.

    Quelle zum Thema –
    Entwurf in Türkei sieht Heirat sexueller Straftäter mit Opfern vor:

    Turkish govt supports bill that sets child rapists free if they marry victim

    https://www.rt.com/news/367459-turkey-child-rape-marriage-law/

  5. Melanie sagt:

    [Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung (bzw.) die Möglichkeit für schariakompatiblen Familienrecht: „opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann.“]

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/14/469/