Mädchen sexuell missbraucht und gefilmt: BKA fasst Kinderschänder

9. Oktober 2017 | Kategorie: Nachrichten
Symbolbild: pfalz-express

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Wiesbaden – Im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines unbekannten Kindes (wir berichteten) konnte das Bundeskriminalamt nur wenige Stunden nach der Öffentlichkeitsfahndung den mutmaßlichen Täter schnappen.

„Dank Ihrer Hilfe konnten Opfer und Täter identifiziert werde“, teilte das BKA auf seiner Facebookseite mit.

Es handelt sich um 24-Jährigen aus dem Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen. Der Tatverdächtige stamme „aus dem persönlichen Nahbereich des kindlichen Opfers“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler Beweismittel sicher. Der Mann ist der Lebensgefährte der Mutter des Kindes. Die Mutter und die Großeltern hatten den Mann nach der Veröffentlichung der Bilder bei der Polizei angezeigt.

Der festgenommene Beschuldigte wird am Dienstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittler waren mit Fotos des Mädchens an die Öffentlichkeit gegangen, das sie auf vier bis fünf Jahre schätzten. Der bis dahin noch Unbekannte soll das Kind zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 immer wieder schwer sexuell missbraucht und Fotos und Videos des Missbrauchs auf kinderpornografischen Seiten im Darknet verbreitet haben.

Das Social-Media-Team des BKA bat darum, Bilder des Kindes aus Gründen des Opferschutzes zu löschen.

Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) hatte den Schritt, Fotos vom Opfer zu veröffentlichen, damit begründet, dass es die „letzte Maßnahme, um den Täter zu identifizieren“ gewesen sei. Alle anderen Möglichkeiten seien zuvor ausgeschöpft worden. (red/pol)

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4 Kommentare auf "Mädchen sexuell missbraucht und gefilmt: BKA fasst Kinderschänder"

  1. helmut hebeisen sagt:

    Komisch, dass hierzu nix von den AfD-Schergen kommt, achso, halt, der Täter ist ja kein „Ausländer“ !

  2. Spassbremse sagt:

    Ach Helmut, wie habe ich Deine niveauvollen und horizonterweiternden Beiträge doch vermisst. Hab mir bereits Sorgen gemacht. Warst Du in Berlin und hast die nun nicht mehr benötigten roten Flaschen im Altglas-Container entsorgt? Und hoffentlich auch schön getrennt nach Minister, Abgeordneter, etc…? Oder Spenden gesammelt, da die Stimmverluste ja ein erhebliches Loch in den Genossen-Etat gerissen haben? Ganz liebe Grüße von einem braunen Schergen und gräme Dich nicht so arg!

    Zum Thema, einfach nur schrecklich. Ich hoffe das Mädchen wird das mit entsprechender Hilfe iwie/iwann überwinden können, und das dieses *zensiert* nie wieder aus einem Fenster ohne Gitter schauen wird.

    Aber abermals verstehe ich nicht, warum solange gezögert wurde mit der Veröffentlichung der Fotos.
    Natürlich muss das Opfer geschützt werden, aber ich glaube kaum das dem Mädchen damit geholfen wurde, dass durch die Verzögerung der Herausgabe ein mehrmaliger Mißbrauch möglich war.

  3. Klaus sagt:

    Herr Hebeiesen hat es immer noch nicht verstanden.
    Deutsche Straftäter müssen wir „behalten“ – in welches Land sollten wir sie auch zurückschicken?

    Warum sollen wir aber auch noch ausländische Straftäter in Deutschland für sehr viel Steuergeld „versorgen“?
    Haben wir nicht selbst genug? Müssen wir auch noch welche importieren?
    Nur Deutschland lässt Straftäter ungeprüft einreisen und schiebt sie nicht ab, da sie aus einem nichtsicheren Land kommen, ihren Pass verloren haben oder ihnen im Heimatland bereits Strafe droht.
    Noch dazu weigern sich logischerweise die Heimatländer ihre Verbrecher zurückzunehmen.

  4. Philipp sagt:

    Zur Zeit wird ein Riesenaufstand in den Qualitätsmedien gemacht, bezüglich der Veröffntlichung des Bildes des Mädchens durch die Staatsanwaltschaft: „Datenschutz“!
    Meine Meinung: So stark kann die Verletzung der Privatsphäre des Kindes durch Veröffentlichung des Bildes gar nicht sein, dass es gegen den entsetzlichen Missbrauch aufgerechnet werden könnte!
    Hätte da nicht schon vor einem halben Jahr unter Abwägung der seelischen Verletzung des Kindes gegen das Argument „Datenschutz“ eine klare Entscheidung für eine Veröffentlichung des Bildes fallen müssen?
    Wo doch nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bilder des Mädchens im Internet allemal im Umlauf waren (und wohl immer noch sind)!
    Wird da eventuell mangelnder Einsatz der Staatsanwaltschaft mit „Datenschutzbedenken“ verschleiert?