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Leiter der Neustadter Umweltabteilung: Herbizideinsatz? Nur auf dem Acker!

 

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Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln an Wegrändern ist verboten. Randbereiche sind wichtige Rückzugsräume für Wildtiere. Foto: stadt-nw

Neustadt. Es ist Zeit für den Frühjahrsputz – auch im Grünen. Aber: „Bitte denken Sie bei der Arbeit im Garten und auf dem Feld daran, es mit dem Putzen nicht zu übertreiben und insbesondere Pflanzenschutzmittel nur sparsam und nur auf erlaubten Flächen zu verwenden“, bittet Thomas Baldermann, Leiter der Neustadter Umweltabteilung. Außerdem: „Auf Ackerrandstreifen und Wegerändern ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln gesetzlich verboten.“

Geregelt wird dies im Pflanzenschutzgesetz §12 (2). Eingeschlossen ist ausdrücklich auch der innerörtliche Bereich. Aktuell, so Baldermann, sei ein Fall gemeldet worden, dass jemand einen Fußweg mitbehandele und auch an Brunnen und Straßen gespritzt werde.

Leider komme es jedes Jahr zu Verstößen dieser und ähnlicher Art, wobei Pflanzengift insbesondere gezielt an Mauerfüßen und Wegrändern aufgebracht werde. „Im Interesse der Wildtiere und Wildpflanzen bitten wir dringend darum, solche Maßnahmen zu unterlassen, zumal bei entsprechenden Vergehen Geldbuße bis zu 50.000 Euro verhängt werden dürfen“, stellt Baldermann klar. Randstrukturen gelten als wichtige Rückzugsräume, deren Schutz auch dem Landwirt beziehungsweise Winzer zugute kommt. So findet man in den Weinbergen viele Nützlinge für die Reben, wie Marienkäfer, Spinnen, Raupen oder Florfliegen. (stadt-nw)

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