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Landtagsabgeordneter Dirk Herber: Straffälliger Somalier soll ausreisen – Kreisverwaltung: „Zwangsweise Abschiebung kann nicht erfolgen“

Langgasse in Haßloch. Foto: Pfalz-Express/Ahme [1]

Langgasse in Haßloch.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

RLP/Haßloch. Die Weigerung des Rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums, die Gemeinde Haßloch beim Umgang mit einem vorbestraften Asylbewerber zu unterstützen, stößt auf Unverständnis des Landtagsabgeordneten Dirk Herber (CDU).

Bei dem Mann handelt es sich laut Herber um einen vorbestraften Somalier, gegen den auch im Heimatland wegen ähnlicher Tatbestände Verfahren laufen.

Sein Asylantrag ist abgelehnt, er ist lediglich mit einer Duldung ausgestattet. Ein Angebot, freiwillig auszureisen, habe der Somalier bereits abgelehnt, berichtet Herber.

Dazu der Abgeordnete: „Es ist schon nicht nachvollziehbar, warum ein Mensch mit dieser kriminellen Vita nicht abgeschoben werden kann. Was für mich allerdings noch weniger nachvollziehbar ist, ist die Tatsache, dass das Integrationsministerium einer um Hilfe bittenden Gemeinde in so einem Sachverhalt die Hand ausschlägt.“

Auf die Frage, wie denn eine solche Unterstützung aussehen könne, antwortet Dirk Herber: „Für mich sieht es so aus, als wenn das Integrationsministerium nur dann innovative und praktikable Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht zieht, wenn es aus ideologischer Sicht in deren Bild passt.“

Wenn dies nicht der Fall sei, entziehe man sich jeder Verantwortlichkeit. Im vorliegenden Fall wäre zumindest eine Hilfe denkbar, die die Umsetzung der vom Landgericht Frankenthal angeordneten Forderungen der gegen den Mann verhängten Führungsaufsicht unterstütze, so Herber.

Und weiter: „Die logischste Folge wäre jedoch für mich die konsequente Abschiebung eines verurteilten Straftäters, insbesondere da er die finanziell unterstützte freiwillige Ausreise bereits ablehnte.“

Die Gemeinde Haßloch verweist auf Anfrage des Pfalz-Express auf die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Kreisverwaltung Bad Dürkheim: „Integrationsministerium muss sich kümmern“

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hält sich aus Datenschutzgründen infotechnisch zurück, bestätigt aber, dass ein dem Landkreis zugewiesener somalischer Flüchtling straffällig wurde.

„Sein Asylverfahren läuft noch, so dass er sich erlaubt im Bundesgebiet bzw. dem Landkreis Bad Dürkheim aufhält. Selbst für den Fall, dass er ausreisepflichtig wird, kann eine zwangsweise Abschiebung nach Somalia derzeit nicht erfolgen“, so Pressesprecherin Sina Müller.

Dazu müsste die Bundesrepublik Deutschland mit Somalia die notwendigen Voraussetzungen schaffen, dass Somalia den völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und Ausreisepflichtige auch gegen deren Willen zurückgeführt werden können.

Freiwillige Ausreisen seien grundsätzlich möglich, so Müller. Diesbezügliche Unterstützung werde vom Landkreis auch geleistet.

Die Kreisverwaltung hat das Integrationsministerium aufgefordert, sich selbst um straffällig gewordene Flüchtlinge zu kümmern und diese bedarfsgerecht in eigener Verantwortung unterzubringen. (red/desa)

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