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Landrätin Theresia Riedmaier aktualisiert Positionspapier: „Für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine solidarische Willkommenskultur“

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Foto: dts Nachrichtenagentur

SÜW. Seit Jahresanfang hat sich die Situation bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern stark verändert. Insbesondere die Entwicklung in den letzten Wochen und Tagen erfordere eine Anpassung auch der kommunalpolitischen Handlungsweisen, so Landrätin Theresia Riedmaier, die deshalb ihr Positionspapier „Für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine solidarische Willkommenskultur“ von Januar 2015 aktualisiert hat.

„In enger Zusammenarbeit mit den Verbandsbürgermeistern und -verwaltungen, innerhalb der Kreisverwaltung, mit den Ortsgemeinden, Sozialen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen, der Agentur für Arbeit, allen zusammenarbeitenden Behörden und insbesondere vielen ehrenamtlich engagierten Bürgern konnten wir die Aufnahme und Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber sicherstellen. Das Dokument beschreibt die wesentlichen aktuellen Notwendigkeiten und Handlungsweisen“, so die Landrätin.

Es erhebe nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und werde sich sicher in absehbarer Zeit weiterentwickeln. „Ich danke allen, die unterstützend, hilfsbereit, konstruktiv und warmherzig mithelfen, eine große Herausforderung gut zu bewältigen. Es ist und bleibt eine wichtige gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe“, betonte Riedmaier weiter.

Das ausführliche Positionspapier steht auf der Homepage des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de unter „Aktuelles“ allen Interessierten zur Verfügung, siehe auch  Positionspapier LRin Riedmaier [2]

Fraktionsvorsitzender Dietmar Seefeldt von der CDU-Kreistagsfraktion Südliche Weinstraße, nimmt dazu Stellung.

„Die CDU-Fraktion begrüßt die Fortschreibung und Aktualisierung des Positionspapiers der Landrätin zur Flüchtlingspolitik im Landkreis ausdrücklich. Es ist richtig, am Ziel einer dezentralen Unterbringung in den Gemeinden und Städten ohne Konzentration in Wohncontainern oder ähnlichem festzuhalten.

Angesichts der prognostizierten Zahlen von 1.200 Flüchtlingen in unserem Landkreis bis zum Jahresende 2015 werden die Verbandsgemeinden voraussichtlich spätestens im Jahr 2016 das Ziel, die Flüchtlinge in angemieteten oder gekauften Häusern und Wohnungen unterzubringen, nicht mehr erreichen können. Die Belastungsgrenze bei den Kommunen wird dann überschritten sein.

Die Gemeinden und Städte dürfen bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. Es entspricht unserem christlichen Selbstverständnis, Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen,  weil sie in ihrer Heimat, in Kriegs- und Krisengebieten politisch verfolgt werden, zu helfen. Ihnen muss das auch grundgesetzlich verankerte Recht auf Asyl gewährt werden.

Aus den im Positionspapier der Landrätin vorgelegten Zahlen ergibt sich jedoch, dass mehr als die Hälfte der in diesem Jahr bisher dem Landkreis SÜW zugewiesenen Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien, Kosovo, Mazedonien und Serbien kommen.

Damit die Gemeinden und Städte auch künftig in der Lage sind, die Menschen aus wirklichen Kriegs- und Krisengebieten dezentral in Häusern und Wohnungen unterzubringen, dürfen Zuwanderer aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die kaum eine Chance auf eine Bleibeperspektive haben, nicht mehr auf die Kommunen im Land verteilt werden.

Die Landesregierung muss hier zügig entsprechende Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen, damit eine Verteilung in die Kommunen gar nicht mehr erst erfolgen muss. Abgesehen davon, dass die Gemeinden an ihre Grenzen stoßen, ist die Verteilung ein falsches Signal gegenüber diesen Männern, Frauen und Kindern.

Die von der Landrätin im Positionspapier genannte und von der Landesregierung angekündigte Clearingstelle zur Unterstützung der Ausländerbehörden bei Rückführungen ist ein vermutlich richtiger Ansatz, wobei die Aufgabenstellung und die personelle Aufstockung auch zügig geklärt bzw. erfolgen muss.

Die Asylverfahren einschließlich der dazu gehörigen Rückführungen sind dringend zu beschleunigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist personell endlich so auszustatten, dass die anhängigen Asylverfahren schneller eingeleitet, entschieden und abgeschlossen werden.

Diese Maßnahmen von Bund und vom Land sind erforderlich, damit die vorbildliche, ehrenamtliche Hilfsbereitschaft der südpfälzischen Bevölkerung auch wirklich bei den Menschen ankommt, die auf diese Hilfe in besonderem Maße angewiesen sind.

Der Landkreis Südliche Weinstraße ist – wie fast alle anderen Kreise und kreisfreien Städte im Land Rheinland-Pfalz – auch in finanzieller Hinsicht völlig überfordert: Die vom Land Rheinland-Pfalz gezahlte Erstattungspauschale der kommunalen Asylkosten ist alles andere als kostendeckend. Rheinland-Pfalz zahlt den Kommunen gerade mal eine Pauschale von nur 513 Euro pro Flüchtling.

Diese entspricht gerade mal ca. 50 Prozent der aufzuwenden Kosten; während z.B. Bayern die kommunalen Asylkosten spitz abrechnet.

Diese immensen Kosten in Millionenhöhe (der voraussichtliche Zuschussbedarf in 2016 beträgt über 3 Mio. Euro ohne Personalkosten), die allein den Haushalt des Landkreises SÜW belasten, können in keinem Fall von unseren Gemeinden und Städten über die Kreisumlage aufgebracht werden.“ (red)

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