Landkreistag in Bad Dürkheim: In der Flüchtlingskrise Bund und Land in die Pflicht nehmen

30. November 2015 | Kategorie: Allgemein, Kreis Bad Dürkheim, Politik regional, Regional
Landrat Duppré zur Flüchtlingskrise: "Wir müssen noch lange mit diesen Herausforderungen umgehen." Foto: dts nachrichtenagentur

Landrat Duppré zur Flüchtlingskrise: „Wir müssen noch lange mit diesen Herausforderungen umgehen.“
Foto: dts nachrichtenagentur

Bad Dürkheim. Der diesjährige Landkreistag Rheinland-Pfalz fand in Bad Dürkheim statt. Im Rahmen der Öffentlichen Hauptversammlung des kommunalen Spitzenverbandes der 24 rheinland-pfälzischen Landkreise und des Bezirksverbandes Pfalz standen viele Themen auf dem Tagungsprogramm. Es fand aber auch turnusgemäß ein Wechsel in der Führung statt.

Vorsitzender für die kommenden drei Jahre ist Landrat Dr. Winfried Hirschberger, Landkreis Kusel; das Amt des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden wird für den vorgenannten Zeitraum von Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, wahrgenommen.

Flüchtlinge: Landkreise und Sanitätsorganisationen leisten Vorbildliches – Bund und Land
bleiben in der Pflicht

„Die Sanitätsorganisationen, Gemeinden, Städte und Kreise leisten Vorbildliches bei der
Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz“, stellte Landrat Hans Jörg Duppré im Vorfeld des Amtswechsels fest.

Der Zustrom nach Deutschland sei nahezu ungebrochen; die Bilder aus den Flüchtlingslagern in der Türkei, die Bilder von der griechischen Insel Lesbos und anderen Orten wie auch von den Grenzen Kroatiens  und Serbiens, die die Bevölkerung emotional berührten, ließen nur den Schluss zu, dass wir noch lange Zeit mit diesen Herausforderungen umgehen müssten.

„Zwar lassen uns die Ergebnisse des EU-Innen- und Justizministerrates und des Afrikagipfels aus der letzten Woche hoffen, dass auch diese Ebenen sich zusehends den Herausforderungen stellen wollen. Aus Sicht der Landkreise, die jeden Tag mit dieser Thematik zu tun haben, ist dies allerdings viel zu wenig“, so Duppré weiter.

Die Gesetzespakete zur Verfahrensbeschleunigung bezeichnete er als einen ersten Schritt in die richtige Richtung; weitere zuzugsbegrenzende Maßnahmen seien unausweichlich.

Die Unterbringungsmöglichkeiten in den Dörfern und Städten seien in vielen Bereichen erschöpft. So lege der Spitzenverband der rheinland-pfälzischen Kreise großen Wert darauf, dass das neue System des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes auch tatsächlich funktioniere und es Bund und Ländern gelinge, letzten Endes nur noch die Personen in die kommunale Zuweisung zu bringen, die anerkannt sind bzw. den Status der Duldung aufweisen und von denen alle beteiligten Stellen davon ausgingen, dass sie längere Zeit in der Bundesrepublik bleiben würden.
Duppré sieht den Bund und das Land in der Pflicht, die Landkreise, Städte und Gemeinden nachhaltig zu unterstützen. Der Bund bleibe aufgefordert, genügend Entscheider einzusetzen, damit die Asylverfahren auch in wesentlich kürzeren Zeiträumen erledigt werden könnten als bisher. Das Land bleibe aufgefordert, weitere Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes zu schaffen, damit auch hier der hohe Unterbringungsdruck von den Kommunen weggenommen werde.

Mit Blick auf ein neues Landesaufnahmegesetz hält der Landkreistag an seiner Forderung fest, dass das Land den Kreisen sämtliche Kosten ersetzt. „Davon kann es aus kommunaler Sicht kein Abrücken geben, da diese Materie, über die wir hier auf Ebene der UN, auf EU-Ebene, auf Ebene des Bundes und der Länder diskutieren, nun wirklich keine kommunale Aufgabe der Selbstverwaltung darstellt“.

Kreise beklagen Rekordverschuldung und fordern Kurskorrektur im Landeshaushalt 2016

Er verwies auf die neuerliche Rekordverschuldung der Landkreise von inzwischen deutlich über 2,7 Mrd. Euro. Bemerkenswert sei dies umso mehr, als die Kreise seit Jahren nicht mehr in der Lage seien, dringende Investitionen außerhalb vom Bund initiierter Investitionsprogramme auf den Weg zu bringen.

Strikt trennen möchte Duppré die Diskussion um „die unerträgliche Verschuldung“ der
rheinland-pfälzischen Kommunen vom Thema Zuwanderung.

Mit weit über 6,5 Mrd. Euro seien die Kassenkredite bereits vor dem Flüchtlingszustrom prägend für die deutlich eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Land gewesen. Wenn das Land
nicht endlich gegensteuere, werde es allerdings immer schwieriger, die klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu bewältigen.

Die Ursachen der Finanzmisere der Kreise sieht Duppré in den immer noch ungebremst wachsenden Defiziten in den Bereichen Jugend und Soziales. Der Bund habe sein Versprechen, Kreise und Städte wegen der extrem hohen Zusatzbelastungen im Bereich der Eingliederungshilfe um insgesamt 5 Mrd. Euro zu entlasten, bislang nicht annähernd eingehalten.

Der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz, die kommunalen Soziallastenträger spürbar zu entlasten, sei das Land nur mit dem marginalen Betrag von 50 Mio. Euro nachgekommen, was gerade einmal 2 Prozent der ungedeckten Soziallasten von fast 2,5 Mrd. Euro entspreche.

Besonders enttäuschend sei die viel zu geringe Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Kindertagesstätten, wo man beispielsweise im U3-Bereich hohe Versorgungsquoten für sich reklamiere, sich an den Kosten allerdings geringstmöglich beteilige und den Kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2016 mit rund 400 Mio. Euro für Landesausgaben befrachten wolle.

Die Unterfinanzierung durch den Kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz beziffert Duppré auf rd. 300 Mio. Euro, was insbesondere zulasten der 24 rheinland-pfälzischen Landkreise gehe. Diesen seien mangels originärer Steuereinnahmen in besonderem Maße von den Schlüsselzuweisungen des
Landes abhängig.

Der Rechnungshof habe im Kommunalbericht 2015 darauf hingewie-
sen, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen inzwischen im 25ten Jahr in Folge negati-
ve Finanzierungssalden ausgewiesen hätten, 2014 in der Summe 665 Mio. Euro. Diese Mise-
re sei bundesweit ohne Beispiel.

Duppré: „Während der Landeshaushalt in den letzten Jahren zunehmend Konsolidierungserfolge ausweist, wachsen die Schulden im kommunalen Bereich nach wie vor deutlich, weil sich das Land auf Kosten der Kommunen entlastet.“ Im Landeshaushalt 2016 bestünden genügend Möglichkeiten, die Allgemeinen Finanzzuweisungen an die Kommunen deutlich höher als bislang vorgesehen zu dotieren.

Breitbandversorgung der nächsten Generation muss in die Fläche- Förderinstrumente vereinfachen und flexibilisieren

„Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung steht außer Zweifel. Die
Verfügbarkeit entsprechender Anschlussmöglichkeiten ist heute ein wichtiger Standortfak-
Tor“, unterstreicht Duppré.

Weder im Gewerbebereich noch im privaten Bereich lasse sich heute auf dem Land ein Grundstück verkaufen, wenn kein vernünftiger Internetanschluss gegeben sei.

„Der Hunger nach Bandbreite“ sei dabei insbesondere für gewerbliche Nutzungen ein unverkennbarer Trend. Duppré ist überzeugt, dass die bisherigen Ausbaustrategien, die in der Vergangenheit aufgrund der Kleinteiligkeit nicht in der Lage waren, die sogenannten „weißen Flecken“ auf Mindestversorgungsniveau zeitlich angemessen zu schließen, einen Strategiewechsel erfordert hätten.

Insofern begrüße er die Strategie der Clusterbildung auf Kreisebene, wie sie derzeit von
der Landesregierung verfolgt werde.

Es sei sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erkannt worden, dass für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Bundesrepublik der Breitbandausbau der nächsten Generation zügig vorangetrieben werden müsse. Bereits in der Vergangenheit seien auch in Rheinland-Pfalz viele erfolgreiche Kreismodelle umgesetzt worden, um eine flächendeckende Versorgung zu annähernd gleichen wirtschaftlichen Bedingungen zu erreichen. Der Konsens vom Bund über Land bis zur kommunalen Ebene, dass der Ausbau nunmehr vorangetrieben werden müsse, sollte jetzt auch für ei-
ne zügige Umsetzung genutzt werden.

Wertstofftonne gehört in kommunale Hand

In der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, dass Leichtverpackungen (gesammelt im bekannten „gelben Sack“ oder einer gelben Tonne) sowie die im Restabfall vorzufindenden sog. stoffgleichen Nichtverpackungen (Beispiele: Plastikspielzeug, zerbrochene Werkzeuge) gemeinsam in einer Wertstofftonne entsorgt werden sollen.

Hiervon wird sich insbesondere eine Erhöhung der insgesamt erfassten Wertstoffmenge versprochen. Zur Frage, ob die Entsorgung der Wertstofftonne durch die dualen Systeme bzw. durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in Rheinland-Pfalz: Landkreise und kreisfreie Städte) vorgenommen werden soll, schweigt die Koalitionsvereinbarung.

Das Bundesumweltministerium hat nunmehr einen ersten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt. Demnach soll die Entsorgung durch die dualen Systeme übernommen werden.

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz fordert jedoch eine generelle kommunale Sammel- und Entsorgungszuständigkeit. „Zahlreiche Versuche des Gesetzgebers, die Verpackungsverordnung so zu überarbeiten, dass die dualen Systeme ihre Aufgabe nachhaltig und mit Erfolg wahrnehmen können, sind gescheitert. Dies allein belegt, dass die Entsorgung der Verkaufsverpackungen wieder in die öffentliche Hand gehört“, sagte Landrat Hans Jörg Duppré.

Im Übrigen sei der Arbeitsentwurf nichts Weiteres als der Versuch, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassenden Abfälle um einen lukrativen Stoffstrom zu reduzieren. Eine solche Privatisierung, die frei nach dem Motto „Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren“ erfolge, werde aber strikt abgelehnt. Die Kommunen setzen daher bundesweit ihre Hoffnungen auf die Länder, die dem Wertstoffgesetz im Bundesrat zustimmen müssen. Duppré abschließend: „Die Länder, darunter natürlich auch Rheinland-Pfalz, sind aufgefordert, nicht zuletzt im Sinne des Abfallgebührenzahlers für eine kommunale Entsorgungszuständigkeit einzutreten.“

Da der Bund nunmehr seine Förderrahmen ebenfalls geklärt habe, müsse dies auch durch eine erleichterte Umsetzung begleitet werden. Die bisher im Portal bereitgestellten Unterlagen zur Beantragung einer Bundesförderung würden dem Anspruch auf eine effektive Unterstützung nicht gerecht, so Duppré weiter.

„Wenn ich alleine für die Erstellung der Antragsunterlagen externen Sachverstand in fünf- bis sechs-
stelliger Höhe in Anspruch nehmen muss, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der
Förderung“.

Als Beispiel für die Komplexität der Antragserstellung nannte er die GIS-Nebenbestimmungen. So hätte beispielsweise der Landkreis Neuwied für die Erstellung der Unterlagen ein externes Büro beauftragen müssen, ohne dass eine Förderung überhaupt sicher sei. Zumindest müsste eine Förderzusage erreichbar sein, ohne dass Aufwand in dieser Höhe produziert werde. (red)

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