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Landkreis Germersheim fordert Nachbesserung der Finanzausstattung: Kreistag beschließt Resolution zum Musterklageverfahren

27. März 2014 | Kategorie: Allgemein, Kreis Germersheim, Politik regional, Regional

Landrat Dr. Fritz Brechtel erwartet „schleunigst deutliche Korrekturen im kommunalen Finanzausgleich“.
Foto: red

Kreis Germersheim – Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. März auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen, sich mit einer Resolution an das Land zu wenden und Nachbesserungen der Finanzausstattung einzufordern.

„Die Kommunen sind seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert, der VGH Rheinland-Pfalz erklärte in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 den Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig – und dennoch ist bis heute keinen spürbare und nachhaltige Entlastung durch das Land erfolgt“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Damit unterstützt der Landkreis Germersheim den Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Pirmasens und die Ortsgemeinde Lünebach in der Verbandsgemeinde Arzfeld, die stellvertretend für alle Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz die Musterklagen anstreben.

Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Option, sich dem Klageverfahren des Landkreises Südliche Weinstraße anzuschließen oder eine eigene Klage einzureichen, behält sich der Landkreis Germersheim mit dem Kreistagsbeschluss ausdrücklich vor.

Die Situation sei vergleichbar mit einem Bäcker, der für seine Leistung, z.B. ein Brot, 1 Euro fordert, von seinem Kunden aber nur 5 Cent angeboten erhält. „Unter solchen Bedingungen kann weder ein Bäcker existieren, noch die Kommunen“, so Landrat Brechtel. „Die Kommunen erbringen für das Land wichtige gesetzliche Leistungen. Dafür hat das Landesverfassungsgericht vom  Land in seinem Urteil auch die entsprechende finanzielle Unterstützung eingefordert. Der angebotene Beitrag des Landes wird dem auch nicht ansatzweise gerecht.“

Sozial- und Jugendhilfe sind die dicksten Brocken

Vor allem der Bereich Sozial- und Jugendhilfe belaste die Kommunen außerordentlich, so der Landrat: „Dabei vertrat das Gericht bereits im Jahr 2012 die Auffassung, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes die erheblichen kommunalen Belastungen aus den deutlich angestiegenen Sozial- und Jugendhilfeausgaben nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen.“

Im Rahmen der Neuregelung habe das Land einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Doch auch das reformierte Landesfinanzausgleichgesetz erziele keine nachhaltige Verbesserungen in den Kassen.

Der Kreis Germersheim erhält zur teilweisen Abdeckung der Sozialhilfebelastungen neuerdings sogenannte Schlüsselzuweisungen C in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Diesen Einnahmen stehen Mindererträge und eine geringere Kostenbeteiligung des Landes in verschiedenen Bereichen entgegen, so dass davon letztlich nur ca. 960.000 Euro an echten Haushaltsverbesserungen verbleiben.

„Ich erwarte genauso wie alle anderen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz schleunigst deutliche Korrekturen im kommunalen Finanzausgleich“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel. (red)

 

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