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Laktosefrei, glutenfrei – eine Werbestrategie?

25. September 2013 | Kategorie: Gesundheit, Vermischtes

Foto: dts Nachrichtenagentur

Laktosefreie und glutenfreie Lebensmittel sind oft erheblich teurer, bieten gesunden Menschen aber keinen besonderen Vorteil.

Die Werbung erweckt oft den Eindruck, laktose- und glutenfreie Lebensmittel steigern Gesundheit und Wohlbefinden. „Für gesunde Menschen bieten sie keinerlei Vorteile“, sagt Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Produkte sind häufig sehr teuer und bedienen eher die Absatzinteressen der Lebensmittelindustrie.“

Menschen mit Laktoseunverträglichkeit oder Zöliakie hingegen profitieren sehr von der Vielfalt der angebotenen Lebensmittel und der auffallenden Kennzeichnung, so die Ernährungsexpertin. Allerdings wird die Kennzeichnung laktose- oder glutenfrei oft mit zusätzlicher Werbung wie „natürlichen Zutaten“, „ohne künstliche Aromen“ oder „ohne Konservierungsstoffe“ verbunden, so die Verbraucherschützerin. Damit soll ein Mehrwert für alle suggeriert werden. Sie fordert, die Kennzeichnung für laktosefreie Produkte klar und eindeutig zu regeln. Für glutenfreie Lebensmittel existieren bereits entsprechende Vorschriften.

Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen im Frühjahr 2013 zeigt, dass beispielsweise glutenfreie Kekse bis zu viermal mehr kosten als herkömmliche. Die Verbraucherzentrale moniert, dass sich die Hersteller den Aufdruck „laktosefrei“ selbst dann teuer bezahlen lassen, wenn im Lebensmittel gar keine Laktose zu erwarten ist, wie beispielsweise bei Schnitt- und Hartkäse. Hier wird bei der Käsereifung der Milchzucker abgebaut.

„Die nährwertbezogene Angabe „laktosefrei“ muss rechtlich genau definiert und Bedingungen für deren Verwendung festgelegt werden“ fordert Susanne Umbach. Eine klare, eindeutige Kennzeichnung ist für Betroffene wichtig. Anbieter sollten diese aber nicht benutzen, um alltäglichen Lebensmitteln ein insgesamt positives Image zu verleihen, wenn sie nur für bestimmte Personengruppen einen Vorteil bieten.  (VZ)

 

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