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Künstlersozialabgabe 2015: Was bedeutet sie und was wird 2015 intensiver geprüft?

19. Dezember 2014 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Finanzen, Vermischtes

 Im letzten Jahr waren knapp 180.000 Künstler über die Künstlersozialkasse versichert. Der Trend ist seit Jahren positiv.
Bildquelle: Pfalz-Express.de

Am 11.September 2014 wurde eine neue Verordnung, die den Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe für das kommende Jahr 2015 betrifft, verkündet.

Schon im Juli 2014 wurde ein Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet. Dieses Gesetz verhindert zunächst einen weiteren Anstieg des Satzes und so bleibt dieser bei 5,2 Prozent – so wie auch 2014. Es ist angestrebt, eine solidere Finanzbasis der Künstlersozialkasse zu gestalten, wobei intensivere Prüfungen der Künstlerkasse und auch der Deutschen Rentenversicherung bei den Arbeitgebern angedacht sind und so eine gerechte Lastenverteilung zwischen den einzelnen Unternehmen erreicht werden soll.

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Momentan sind etwa 180.000 Künstler und Publizisten als Selbstständige bei der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/ksk_in_zahlen/statistik/versichertenbestandsentwicklung.php. So genießen sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und sind auch in die Pflege- und Rentenversicherung integriert.

Wie alle abhängig Beschäftigten tragen auch die Künstler und Publizisten die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wobei hier die andere Beitragshälfte mit einem Anteil von 20 Prozent über einen Bundeszuschuss übernommen wird und die restlichen 30 Prozent über die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, bei denen die Künstler und Publizisten beschäftigt sind oder die andere künstlerische bzw. publizistische Leistungen verwerten, finanziert werden.

Im laufenden Kalenderjahr wird der Abgabesatz für das kommende Jahr festgelegt, wobei die Künstlersozialabgabe als Umlage erhoben wird. Als Bemessungsgrundlage gelten alle in einem Kalenderjahr an die Selbstständigen ausgezahlten Entgeltsummen.
Intensivere Prüfungen

Da die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlerkasse zukünftig im Rahmen der neuen Gesetzgebung konsequenter und auch öfter als in den vergangenen Jahren zur Prüfung an die Unternehmen herantreten, kann es durchaus passieren, dass es zu Säumniszuschlägen oder Geldbußen kommt. Auch künftige Vorauszahlungen sind nicht auszuschließen. Bisher wurden im laufenden Jahr etwa 70.000 Unternehmen geprüft, diese Zahl soll sich auf bis zu 400.000 Unternehmensprüfungen erhöhen.

Für alle Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern ist eine Turnusprüfung aller vier Jahre vorgesehen um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und aufzudecken, den Status von Angestellten und Gesellschaftern zu prüfen und auch alle weiteren sozialversicherungsrechtlichen Belange zu klären. So wird das Prüfungsrecht der Deutschen Rentenversicherung ab 2015 also stark erweitert, Stichproben wird es nicht mehr geben. Es werden ab dem kommenden Jahr systematisch Arbeitgeberprüfungen spätestens aller vier Jahre erfolgen um die korrekte Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten zu kontrollieren.

Unternehmen wie Werbeagenturen oder kleinere Verlage, auch mit weniger als 20 Mitarbeitern, die schon jetzt bei der Künstlersozialkasse gemeldet sind, werden zukünftig auch turnusmäßig durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft.
Kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten werden in Zukunft von der Deutschen Rentenversicherung beraten und mindestens alle 10 Jahre von deren Mitarbeitern geprüft. Alle etwa 3,2 Millionen deutsche Unternehmen sollen so in einem Zeitraum von 10 Jahren erfasst werden. Die Unternehmen müssen eine schriftliche Bestätigung beibringen in der sie versichern alle abgabepflichtigen Sachverhalte an die Deutsche Rentenversicherung zu melden.

Die Melde- und Abgabepflicht wird aber durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze für die Unternehmen etwas erleichtert. Wenn zum Beispiel ein kleineres Unternehmen im Kalenderjahr Entgelte bis 450 Euro auszahlt weil hier nur sehr unregelmäßig und in geringem Maße Aufträge an Künstler und andere Kreative vergeben werden, entfällt für dieses Unternehmen die Abgabepflicht.

Ab 2015 kann auch die Künstlersozialkasse eigenständig prüfen

Bei den Arbeitgeberprüfungen streben die Deutsche Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/)und die Künstlersozialkasse zukünftig eine engere Zusammenarbeit an. Anlassbezogene Prüfungen zum Beispiel an Theatern, bei Verlagen und Webeagenturen oder an Opernhäusern kann die Künstlersozialkasse künftig durch ein eigenes Prüfrecht gezielt leichter und schneller durchführen.

Ärger vermeiden

Die genauen Angaben, eine übersichtliche Auflistung aller Ausgaben und auch differenzierte Rechnungen werden auch künftig für jedes Unternehmen von Vorteil sein, egal wie groß oder wie klein der Mitarbeiterstamm ist.

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