Kreis Germersheim: Landrat ordnet erneute Altersüberprüfung von minderjährigen Flüchtlingen an

21. Februar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Symbolbild: dts nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Das medizinische Gutachten zur Altersbestimmung des afghanischen Asylbewerbers, der am 27. Dezember mutmaßlich die 15-jährige Mia V. im „dm-Markt“ in Kandel erstochen hat, kommt zu dem Ergebnis, dass er zwischen 17,5 und 20 Jahre alt ist (wir berichteten).

Folglich war er bei seiner Einreise zwischen 15,5 und 18 Jahre alt, resümiert die Kreisverwaltung. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Afghane auf jeden Fall minderjährig sei.

Da in diesen Fällen nicht eindeutig auszuschließen ist, dass er bei seiner Einreise minderjährig war, hatte er einen Rechtsanspruch auf Jugendhilfe.

„Auch wenn wir uns bei diesem Ergebnis in einer Grauzone befinden, zeigt es doch, dass die bisher vorgegebenen Mittel und Wege zur Altersbestimmung nicht ausreichend sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Diejenigen, die einen Anspruch auf entsprechende Jugendhilfe haben, sollen diese auch erhalten. Lücken, die einen Missbrauch dieses Rechtsanspruchs ermöglichen, müssen schleunigst geschlossen werden. Die Jugendämter brauchen verlässliche Methoden und Ergebnisse, um überhaupt altersgerecht und gesetzeskonform handeln zu können.“

Im Zweifel medizinische Untersuchng

Der vorliegende Fall zeige einmal mehr, dass eine Altersfeststellung basierend auf Ausweispapieren, qualifizierter Inaugenscheinnahme und ärztlicher Untersuchung nicht immer ausreichend sei, so Brechtel. In Zweifelsfällen müsse eine medizinische Altersfeststellung hinzukommen.

Brechtel zieht die Konsequenzen: „Deshalb habe ich die erneute Überprüfung des Alters aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Kreis Germersheim angeordnet, in Zweifelsfällen auch mit medizinischen Methoden.“

Dass dies erforderlich sei, zeige der vorliegende Fall. Diese Auffassung unterstreiche auch die Praxis im Saarland. „Dort sind 35 Prozent der in einem Jahreszeitraum medizinisch überprüften Jugendlichen entgegen ihrer Aussage als nicht-minderjährig eingestuft worden.“ Ein ähnliches Ergebnis liege aus Hamburg vor.

Ein Missbrauch des Rechtsanspruchs auf Jugendhilfe müsse so weit wie möglich ausgeschlossen werden. „Dem dient die medizinische Altersfeststellung. Dies ist auch die Voraussetzung für eine Akzeptanz der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen in der Gesellschaft“, so der Landrat.

Im Landkreis wird laut Brechtel bereits überprüft, wie das Alter der dem Landkreis Germersheim zugeteilten unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) festgestellt wurde. (Ausweispapiere, qualifizierte Inaugenscheinnahme oder ärztliche Untersuchung).

Von denen, deren Alter durch Inaugenscheinnahme festgestellt wurde, prüfen die Mitarbeiter des Jugendamts, in welchen Fällen Zweifel aufkommen, die eine erneute förmliche Altersfeststellung notwendig machen.

Dem Landkreis Germersheim sind derzeit 82 unbegleitete minderjährige Ausländer zugewiesen. Davon gelten 25 als noch minderjährig und 57 als volljährig, die aber minderjährig unbegleitet eingereist waren.

Die vorläufige Inobhutnahme fand bei allen umA durch das zuständige Jugendamt statt, das auch die Altersfeststellung durchführte. „Diese Form der Altersfeststellungen kann aber zu falschen Ergebnissen führen und bietet Raum für Spekulationen, wie wir in diesem Fall feststellen müssen“, so Brechtel.

Von Jugendämtern als minderjährig eingestuft

Das Alter des Afghanen wurde im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt/Main im Mai 2016 bestimmt. Dort wurde der Jugendliche in der nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Weise qualifiziert in Augenschein genommen. Sein Alter wurde damals auf 14 Jahre festgelegt.

Auch die Mitarbeiter des Jugendamts Germersheim hatten keine Zweifel an der Einschätzung der Minderjährigkeit. Berücksichtigt wurde, dass es einen Graubereich von ein bis zwei Jahren gibt. „Jedoch zweifelte keiner der Beteiligten daran, dass die Vorschrift des Minderjährigenschutzes anzuwenden sind und damit die Betreuung nach Sozialgesetzbuch zu erfolgen hat“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Die CDU im Kreis Germersheim, in der Verbandsgemeinde Kandel und in der Stadt Kandel unterstützen die Anordnung des Landrats.

Rechtlicher Hintergrund

Im § 42f SGB VIII hat der Gesetzgeber keine Regelung getroffen, wie in Fällen zu entscheiden ist, in denen das tatsächliche Alter des Betroffenen trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten unklar bleibt.

Bestehen auch nach der ärztlichen Untersuchung weiterhin Zweifel, ob der unbegleitete minderjährige Ausländer schon volljährige oder noch minderjährig ist, sieht Art. 25 Abs. 5 UAbs. 1 Satz 2 der EURL 2013/32 vor, dass von der Minderjährigkeit des jungen Menschen auszugehen ist (vgl. BayVGH, 05.07.2016, 12 CE 16.1186, RdNr 6).

In diesen Zweifelsfällen wird damit dem Kindeswohl der höhere Vorrang eingeräumt, weshalb der umA einen Rechtsanspruch auf Jugendhilfe hatte.

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16 Kommentare auf "Kreis Germersheim: Landrat ordnet erneute Altersüberprüfung von minderjährigen Flüchtlingen an"

  1. Demokrat sagt:

    Hurra, unser Landrat ist aufgewacht!
    Unser Landrat sollte mal einer alleinerziehenden Mutter, mit zwei kleinen Kindern, einem festen Job und etlichen Putzstellen bei einem Einkommen von rund 2000.- Euro erklären, was uns die 82 „umF“ im Monat kosten.

    • qanon sagt:

      „Nix kosten die, ist ja nur Steuergeld“

      • Johannes Zwerrfel sagt:

        82*5500=451.000.- Euro STEUERGELD PRO MONAT für die 82 Mufl’s.

        Toll.

        Jährliche Kosten belaufen sich dann auf immerhin 5,4 Millionen Euros.

        WIR SCHAFFEN DAS.

        MERKEL MUSS WEG

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    erneute Altersüberprüfung???
    —————
    Ha ha ha ha.

    Jetzt wo das Kind im Brunnen ist wird Hyper-Aktivität vorgegaukelt wo nie eine war!
    Lächerlich.
    CDU.
    Wo Merkel verantwortlich!

    MERKEL MUSS WEG!

  3. Odradek sagt:

    Eigentlich ist es auch egal. Da der Wille der Regierung nicht da ist , illegale Einwanderer zu verhindern und das BAMF aufgrund von Behauptungen ungeprüft Ausweisdokumente ausstellt und Abschiebungen faktisch dadurch gar nicht möglich sind, soll einfach so weiter gemacht werden wie bisher. Das bisschen Kolateralschaden stecken wir gerne weg,

    • qanon sagt:

      Auch wenn ich mich wiederhole:
      -Hooton Plan
      – Kalergi Coudenhove Plan
      – New World Order
      – EretzIsrael

      Das sind die Pläne die umgesetzt werden. Hat nix mit Flüchtlingen zu tun. Die Flüchtlinge sind die Bauern auf dem schwarzen Schachbretrt zu diesen Plänen. Die länger-hierlebenden sind die weißen Bauern uf dem globalen Schachbrett.

    • Zentralrat der Deutschen sagt:

      Da haben wir noch so einen Tiefflieger, den Herrn Minister Die Misere, bekannt auch aus dem sogenannten „Sachsensumpf“. Ich zitiere:

      „Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

    • Kai Schnabel sagt:

      Warum entscheidet das BAMF so, ist das nicht eine Vorgabe unserer Regierung? Das ist das schlimme bei uns, diese Unehrlichkeit und diese Ungerechtigkeit der Politik; erst wenn es gar nicht mehr anders geht, wird irgendetwas zugegeben………….
      Aber mit uns kann man das ja machen!!! Jede Demo, von ganz normalen Bürgern, wie Ihnen und mir, wird so etwas von in die rechte Ecke gestellt, dass sich viele Bürger nicht mehr trauen daran teilzunehmen.
      Diese ganze Hetze auch hier im Pfalz-Express………..
      Seid Alle mit dabei, seid mutig! Ich bin nicht rechtsextrem, aber ich bin mit dieser Politik nicht mehr einverstanden und wenn es Euch genau so geht, dann seid am 03.03. mit dabei!!!! Vielleicht sind wir gemeinsam stark; auch gegen diese Antifas, die bunten Schirmchenträger……..

  4. Zentralrat der Deutschen in Deutschland sagt:

    Würde die Wirtschaft von so Koriphäen geführt, geleitet und entwickelt werden dann wäre in D niemals eine nennenswerte Erfindung entstanden.

    „Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Afghane auf jeden Fall minderjährig sei.“
    -> Nix ausgehen, prüfen, hinterfragen, klären, wer ohne Pass kommt mit Fallschirm im Land seiner Wahl aussteigen lassen. Wer ohne Pass kommt festsetzen und umgehend zurückschieben.

    „Da in diesen Fällen nicht eindeutig auszuschließen ist, dass er bei seiner Einreise minderjährig war, hatte er einen Rechtsanspruch auf Jugendhilfe.“

    Doch kann man ausschliessen durch Altersfestsellung. Weiterhin Klärung der Sprache / Dialekt mit Übersetzern, wenn die DIalekte nicht stimmen und die Angaben Zweifel aufkommen lassen die Aktionen aus Punkt 1 durchführen.

  5. Zentralrat der Deutschen sagt:

    „Im § 42f SGB VIII hat der Gesetzgeber keine Regelung getroffen, wie in Fällen zu entscheiden ist, in denen das tatsächliche Alter des Betroffenen trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten unklar bleibt.“

    Wenn man gewollt hätte, hätte man nach dem Oktoberfest 2015 das komplette Asylgesetz gestoppt. Zu diesem Termin war die erste Welle der Einwanderer, Wirtschaftsflüchtlingen, Asylforderer, Asylbegehrer durch und Orban hatte in Ungarn den Zaun gebaut. Asylgesetze aussetzen, Grenzen dicht, NGOs verbieten, Abzug der MArine aus dem Mittelmeer. Zuvor noch Anklage an die Herrschaften die Syrien, Irak, Afghanistan, Libyen, Ukraine, Ägypten uswusw. ins Chaos gestürzt haben. Parallel hierzu Wiederaufbauhilfe für diese Länder vor Ort und nicht in Germersheim oder Kandel.

  6. Zentralrat der Deutschen sagt:

    „Dort wurde der Jugendliche in der nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Weise qualifiziert in Augenschein genommen. Sein Alter wurde damals auf 14 Jahre festgelegt.“

    Qualifiziert in Augenschein genommen, es wurde also nach Regeln von oben gegen geltendes Recht verstoßen. Dieser Fall dürfte entsprechend das oberste Eiskristall auf der Spitze des Eisberges sein.

    Bei dem Messermörder aus Kandel dürfte Jugendstrafrecht nicht ziehen. Wer es schafft tausende Kilometer von Afghanistan nach D zu laufen, der hat seine Reife bewiesen. Gelogen hat er gegenüber seinen Gastgebern und Schutzgebern. Er hat gedroht. Am Ende hat er gemordet.
    Nach StgB und unserer Kuscheljustiz wird das wie ein drittklassiges Eierklauvergehen und entsprechend lax bestraft werden.

  7. Peter sagt:

    Leider Aktionismus an der falschen Stelle. Hätte man das richtige Alter des Kandeler Messerstechers gewusst, wäre er in eine andere Klasse gekommen, hätte ein anderes Mädchen kennengelernt und dann eben nicht Mia sondern ein anderes Mädchen getötet. Diese ganze Altersbestimmungshysterie ändert vielleicht etwas daran, welche Behörde die Kosten für den Unterhalt tragen muss (am ende ist es sowieso der Steuerzahler) und welche Behörde für die Aufsicht zuständig ist und wie hoch das Strafmaß bei einer Straftat ausfällt. Es ändert aber nichts an der Mentalität der „geschenkten“ Menschen.

  8. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Leider Aktionismus an der falschen Stelle.“

    Zunächst zeigt dieser Aktionismus, dass die bisherige Praxis grob fahrlässig war und Landrat Brechtel nun zum Handeln gezwungen ist – gut so! Zwei Monate nach dem Mord ist das zwar reichlich spät, aber immerhin mal eine erste Konsequenz. Bisher war das ja alles volkommen unmöglich, Köperverletzung, inhuman, blah, blah, etc.

    Mit Interesse darf man nun darauf warten, wie viele der Schutzsuchenden Falschangaben gemacht haben, die den Steuerzahler insgesamt Milliarden kosten.

    Letztendlich muss die Veränderung dahin gehen, dass ohne geklärte Identität keine Einreise erfolgt. Eine Verschleiherung der Identität darf anders als bisher die Bleibechance wegen fehlender Abschiebemöglichkeit nicht verbessern, sonder muss diese auf Null reduzieren.