Kreis Germersheim: Fasching und Jugendschutz – „Komasaufen“ verhindern

7. Dezember 2013 | Kategorie: Allgemein, Kreis Germersheim

„Komasaufen“ – eine Erscheinung, die in den letzten Jahren zugenommen hat: Jugendliche geben sich bewusst die „Kante“ bin zum Umfallen.
Foto: dts nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Seit dem 11.11.13 ist die so genannten 5. Jahreszeit eröffnet, in der der Spaß auf Prunksitzungen, Faschingsbälle und Umzüge wieder im Mittelpunkt steht.

Seit mehreren Jahren befasst sich auch der Runde Tisch Kinder- und Jugendschutz mit der Faschingszeit. Die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden und Städte, die Polizei und das Jugendamt haben in Kooperation eine gemeinsame Richtung erarbeitet, um Veranstaltungen und Faschingsumzüge sowohl für Teilnehmer als auch für die Bevölkerung weiterhin attraktiv zu halten.

Die gemeinsame Zielrichtung der Behörden ist eine Grundlage für die Erhaltung der traditionellen Umzüge, soll jedoch auch präventiv dem exzessiven Trinkverhalten, vor allem bei Jugendlichen, entgegenwirken. Man ist sich einig, dass man das Feiern weiterhin fördern soll, jedoch müssen auch hier Regeln und Grenzen von allen Beteiligten beachtet werden.

Bei bisher bekannten jugendschutzproblematischen Veranstaltungen behalten sich die Behörden auch vor, Allgemeinverfügungen hinsichtlich der Mitnahme von eigenen Getränken und Glasflaschen zu erlassen. Dies würde auch ein Verbot von schnapshaltigen und selbst gemixten harten Getränken bedeuten. Verstöße gegen Auflagen und gegen das Jugendschutzgesetz werden mit Bußgeldern verfolgt.

Folgende Mitglieder des „Runden Tisches Kinder- und Jugendschutz“ bieten Eltern, Vereinen  und Gewerbetreibenden Informationen und Beratung zum Thema Jugendschutz und nehmen Hinweise auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen entgegen:

–     Polizeiinspektion Germersheim, Herr Scholz, Tel. 07274/ 958-220

–     Polizeiinspektion Wörth am Rhein, Frau Kolata, Tel: 07271/ 9221-26

–     Kreisjugendamt Germersheim, Herr Sabatus/ Frau Zikko, Tel. 07274/ 53-372

–     sowie die jeweiligen Ordnungsämter der Verbandsgemeinden im Landkreis und in den Städten Germersheim und Wörth. (red)

 

 

 

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