Kreis Germersheim – Am 1. März wird im Landkreis Germersheim die 1. Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2022 fällig.
Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.
Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein, werden zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben. Wer eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.
Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53-256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet auf
www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abrufbar und muss unterschrieben an die Kreisverwaltung geschickt bzw. gefaxt werden.
Die Behörde bittet darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.
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