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Kraftfahrt-Bundesamt will Maßnahmen-Plan von VW

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VW in Wolfsburg: Riesiger Imageschaden.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Wolfsburg – Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Rechtsabteilung von VW schriftlich aufgefordert, bis zum 7. Oktober einen „verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan“ vorzulegen, ob und bis wann die Fahrzeuge ohne Manipulationssoftware die verbindliche Abgas-Verordnung einhalten werden.

In dem zweiseitigen Schreiben, das „Bild am Sonntag“ vorliegt, heißt es, die Behörde sei aufgrund der Rechtslage dazu gezwungen, „die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem jeweiligen genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden“.

Ein Entzug der sogenannten Typengenehmigung erfolgt demnach erst, wenn VW die Aufforderung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht beachtet. Dann dürften die betroffenen Autos nicht mehr verkauft und bewegt werden.

Ein VW-Sprecher: „Alle betroffenen Fahrzeuge sind absolut sicher und fahrbereit. Für den Einsatz der derzeit erarbeiteten technischen Abstellmaßnahmen werden die Kunden der betroffenen Fahrzeuge von den jeweiligen Herstellern in die Werkstätten gerufen werden.“ (dts Nachrichtenagentur)

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