Samstag, 20. April 2024

Kipping: Korrekturen bei Hartz IV in Teilen verfassungswidrig

24. April 2014 | Kategorie: Politik

Linken-Chefin Katja Kipping.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat die geplanten Korrekturen des Bundesarbeitsministeriums bei Hartz IV als teilweise verfassungswidrig kritisiert.

„Das ist eine Giftliste, die in Teilen grundgesetzwidrig ist“, sagte Kipping der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Das Recht auf Existenzsicherung ist Verfassungsrecht. Es wäre nicht das erste Hartz-Gesetz, das Karlsruhe kassiert.“

Die Linken-Chefin warf der Großen Koalition vor, „eine Reformrolle rückwärts in den Geist der Agenda 2010“ zu machen. „Was Clement und Müntefering schlecht gemacht haben, macht Nahles noch schlimmer. „Die Regierung sollte diesen neuen Murks kassieren.“

Nötig sei eine Generalreform, die das Sozialgesetzbuch II auf den Boden des Grundgesetzes stelle. Das gehe aber nur, wenn es vorher einen breiten Konsultationsprozess gebe, an dem nicht nur alle Parteien, sondern auch Gewerkschaften, Erwerbslosenverbände und Wissenschaft beteiligt würden.

„Weg mit Sanktionen, Neuberechnung des Regelsatzes, mehr Leistungen für Kinder, das wären Kernpunkte“, mahnte die Linkspartei-Chefin. Zuvor war bekannt geworden, dass das Bundesarbeitsministerium die Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger überprüfen will. Angeblich zählt dazu auch die Absicht, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten. (dts Nachrichtenagentur)

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