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Keine Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Landkreis Germersheim – Landrat: „Ungerecht und zu teuer“

Flüchtlinge unterwegs nach Deutschland. Nicht wenige sind krank und brauchen ärztliche Hilfe. Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

Flüchtlinge unterwegs nach Deutschland. Nicht wenige sind krank und brauchen ärztliche Hilfe.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – „Eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge unter den vom Land erarbeiteten Bedingungen wird es im Landkreis Germersheim nicht geben.“

So festgestellt von Landrat Dr. Fritz Brechtel und dem Ersten Kreisbeigeordnete Dietmar Seefeldt: Die vom Gesundheitsministerium erarbeitete Rahmenvereinbarung führe zu einer Besserstellung gegenüber anderen gesetzlich Versicherten und berge zudem für die Kommunen zusätzliche finanzielle Nachteile.

Im Februar hatten das Ministerium und die gesetzlichen Krankenkassen die „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge“ unterzeichnet. Landkreise und kreisfreien Städte können nun entscheiden, ob sie dieser Vereinbarung beitreten.

Brechtel dazu: „Es gibt drei Punkte in dieser Rahmenvereinbarung, weshalb der Landkreis Germersheim nicht beitreten wird: Erstens ist es nicht möglich, auf der elektronischen Karte die vorgegebenen Leistungseinschränkungen für diesen Personenkreis zu vermerken. Das würde eine Besserstellung gegenüber nicht gesetzlich Versicherten bedeuten.

Zweitens würden Leistungen für Flüchtlinge von den Ärzten gesondert abgerechnet, was ebenfalls eine Besserstellung gegenüber den gesetzlich Versicherten bedeutet, deren Behandlungen dem Budget der Abrechungssysteme unterliegen.

Und drittens kämen auf den Landkreis wieder einmal höhere Kosten zu.“

Die Rahmenvereinbarung des Landes sieht beispielsweise eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8 Prozent der entstandenen ärztlichen Leistung, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat je Leistungsberechtigtem vor.

Dietmar Seefeldt: „Bei diesem Abrechungssystem über die elektronische Gesundheitskarte müssten die Kriterien im Einzelfall geprüft werden. Es ergäbe sich daraus keine Verwaltungseinsparung, die die Höhe dieser Verwaltungsgebühr zugunsten der Krankenkassen rechtfertigt.“

Schließlich gehe das alles auch günstiger: „Der Kreis wickelt die Abrechnung ambulanter Leistungen heute schon über das Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen ab und zahlt dafür lediglich eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent der Leistungsaufwendungen.“

Der Landkreistag und der Städtetag Rheinland-Pfalz empfehlen übereinstimmend, der Rahmenvereinbarung nicht beizutreten. Dieser Empfehlung will man sich im Kreis aus „Gründen der Gerechtigkeit und aus Kostengründen“ anschließen.

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