Karnevalgesellschaft „Die Froschköpp“ Offenbach sagt Faschingsumzug ab

19. Dezember 2015 | Kategorie: Allgemein, Kreis Südliche Weinstraße
Ausgelassenen Straßenfasching wird es in Offenbach nicht mehr geben. Foto: froschköpp

Ausgelassenen Straßenfasching wird es in Offenbach nicht mehr geben.
Foto: KGO

Offenbach. Der für den Faschingssamstag 2016 geplante Umzug in Offenbach findet nicht statt. „Die behördlichen Auflagen, die unseren finanziellen Rahmen sprengen und die negativen Randerscheinungen abseits der Umzugsstrecke haben uns zur Absage gezwungen“, so Vorsitzender Reiner Gensheimer.

Nach intensiven und schwierigen Beratungen hat sich der Vorstand der KGO mehrheitlich zur ersatzlosen Absage der Traditionsveranstaltung entschieden. Damit stirbt die Veranstaltung, aus der sich 1952 die Offenbacher Karnevalgesellschaft gegründet hat.

Die Absage ist das Ergebnis aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre. Nachdem Landau 2013 seinen Faschingsumzug abgesagt hatte, war die KGO vom Dienstag auf den Samstag gewechselt, auch um dem größten Umzug der Südpfalz im benachbarten Herxheim aus dem Weg zu gehen.

Der Zuspruch von Besuchern und Teilnehmern im ersten Jahr war groß, der Umzug mit über 50 Zugnummern gab den Verantwortlichen bei der KGO Recht. „Allerdings kam hier bereits die Schattenseite der Veranstaltung zum Vorschein. Saufgelage vorrangig pubertierender Jugendlicher rund um die Ampelkreuzung trübten die Freude der Umzugsteilnehmer. Dass die große Masse der Teilnehmer und Besucher einen farbenfrohen und friedlichen Umzug erlebte, interessierte niemand. Schnell waren die Saufgelage abseits der Strecke das Thema, das die Schlagzeilen beherrschte“, bedauert Gensheimer.

Die Folge davon sei eine Verschärfung der Auflagen durch die Kreisverwaltung im zweiten Jahr gewesen, mit der man dieser Entwicklung Herr werden wollte.

„Doch es sollte anders kommen. Das gute Wetter bescherte Offenbach noch einmal einen wachsenden Zuschauerzustrom. Zu den Saufgelagen gesellten sich nun Wildpinkler und Vandalen, die die Umzugsstimmung trübten.

Besoffene, die abseits der Umzugsstrecke in Vorgärten pinkeln, ihre Notdurft auf dem Friedhof verrichten und Spiel- und öffentliche Plätze mit Dosen und Flaschen zu müllen, waren unbelehrbar und reagierten auch noch mit verbalen Angriffen, wenn sie erwischt wurden. Auch einige Teilnehmergruppen machten bei der Auflösung Probleme, reizten ihre Musikanlagen bis zum Anschlag aus und versperrten die Abfahrtswege“.

Nach mehreren Arbeitstreffen, an den neben der KGO die Gemeindespitze, das Ordnungsamt, der Katastrophenschutz, das Jugendamt, die Polizei und das DRK teilnahmen, wurden die Auflagen ein weiteres Mal verschärft. Zwei Notfallstationen im DRK-Haus und der Queichtalhalle, über 60 DRK  Helfer, eine Aufstockung der Toilettenhäuschen, Glasverbot und Bannmeile für hochprozentigen Alkohol sowie zahlreiche mobile Kontrolltrupps waren nur einige der neuen Vorgaben.

„Bewundernswert war die Solidarität der Umzugsteilnehmer mit der KGO. Bei einem Vorgespräch wurden die Auflagen vorgestellt und erläutert. Ein mehrseitiges Merkblatt mit Auflagen abgearbeitet und akzeptiert. Nur vereinzelte Gruppen sagten ihre Teilnahme daraufhin ab. Wieder gingen 55 Umzugsnummern an den Start, denen man nach der Veranstaltung ein tadelloses Verhalten bescheinigen konnte, aber die Problemzonen neben der Umzugsstrecke blieben der KGO erhalten.

Die KGO hat über ein halbes Jahr an der Weiterentwicklung des Konzeptes für 2016 gearbeitet. Neben organisatorischen Herausforderungen wie der Neuorganisation des Rettungsdienstes und der Weiterentwicklung des Toilettenkonzeptes war aber deutlich spürbar, dass die Mitglieder der KGO nicht mehr bedingungslos hinter dem Umzug stehen, zumal der Umzug inzwischen ein Zuschussgeschäft geworden ist.“

Der Vorstand der KGO hat sich nach mehrstündiger Sitzung „schweren Herzens“ zur Absage der Veranstaltung entschieden. Die Belastung für den Verein sei aus Sicht des Vorstandes zu groß geworden. „Neben den Vorkommnissen beim Umzug waren es aber auch die persönlichen Angriffe auf einzelne Vorstandsmitglieder nach dem Umzug, die zur Absage beigetragen haben“, so Gensheimer.

„Hinzu kommt die Ohnmacht als Veranstalter, weil man keine Möglichkeit hat, juristisch gegen Störer und Betrunkene vorzugehen. Den Glauben an ein funktionierendes Rechtssystem hat man in der KGO in dieser Frage längst verloren.

Leider fehlte hier jegliche Unterstützung aus der Politik, von der Kommune über die Länder bis hin zum Bund. Der Verein wird auf seine Kosten gezwungen, alles Erdenkliche für den Notfall bereitzustellen und muss dann zusehen, wie selbstverschuldete Notfalleinsätze ohne jegliche Folge für den Verursacher bleiben.

Die Kosten trägt die KGO und die Krönung ist dann, dass bei einem Transport ins Krankenhaus die Krankenkassen, also die Allgemeinheit, für alle weiteren Behandlungskosten aufkommen.

Sicherlich hat jeder in seiner Jugend Grenzen ausgelotet und ist dabei auch mal über das Ziel hinausgeschossen. Wenn aber dieses Handeln keinerlei Konsequenzen hat, lernt man daraus nichts. Weder der Staat noch die Eltern sorgten in den meisten Fällen dafür, dass dieses asoziale Verhalten Folgen hatte, im Gegenteil. Die Helfer des DRK und die Polizei wurden vielfach von Eltern attackiert, weil sie ihre Kinder in den Notfallzentren abholen mussten. Es fehlte jegliches Unrechtsbewusstsein, ein Dank für die Hilfe fürs Kind gab es nur in den seltensten Fällen.

Es könnte alles so einfach sein. Wer selbstverschuldet Hilfe braucht, hat die Kosten dafür zu tragen. Und als Strafe bis zu 100 Sozialstunden in einer Suchteinrichtung würden auch nicht schaden, denn über eine Geldstrafe lachen sich die meisten doch nur kaputt.

Ähnlich verhält es sich mit den Wildpinklern und Vandalen. Ertappt man die auf frischer Tat und hält es als Beweis per Bild oder Video fest, läuft man Gefahr, wegen Kontrolle des öffentlichen Raums belangt zu werden. Dabei ging es nicht mal darum, diese Personen öffentlich an den Pranger zu stellen, sondern lediglich zu dokumentieren, welches Vergehen begangen wurde, um es im Nachgang zu bestrafen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass nicht die kleinste Chance besteht, diese Personen zu Schadensersatzzahlungen heranzuziehen, weil sie durch Daten- und Jugendschutzgesetze geschützt werden.

Aus Sicht des Vereins steht hier der Täterschutz über dem Opferschutz. Da uns keiner schützt und wir nicht mehr bereit sind, die Verantwortung für mehrere Tausend Gäste zu übernehmen, sehen wir uns gezwungen, uns selbst zu schützen und auf den Umzug zu verzichten, auch wenn es uns als Fasnachter bis in Mark trifft.
Ausgelassene Straßenfasnacht wird es in Offenbach 2016 leider nicht geben“. (red)

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Ein Kommentar auf "Karnevalgesellschaft „Die Froschköpp“ Offenbach sagt Faschingsumzug ab"

  1. Achim sagt:

    Nur weiter so und alles mit eurer Regelwut zerstören.
    Wo Regeln und Gesetze nötig wären werden sie ausser Kraft gesetzt oder nicht für nötig gehalten aber an unserem letzten bisschen Spaß herumdoktern bis alles im Eimer ist.
    In Bad Bergzabern zum Beispiel dürfen sich die Minigarde und alle anderen Akteure wegen neuer Brandschutzverordnungen nicht mehr im Schloss umziehen, wo die Prunksitzung ja nun einmal stattfindet, sondern sollen sich in einem Gebäude gegenüber der Halle umziehen und bei Wind und Wetter vor und nach dem Auftritt die Strasse überqueren.
    Nur weiter so ihr GROSSEN, SCHLAUEN Entscheider der Nation.
    Ihr seid einfach nur noch Lächerlich…