Donnerstag, 25. April 2024

Karlsruhe: Haftbefehl gegen IS-Mitglied Harry S. wegen Mordes und Kriegsverbrechen

3. Januar 2017 | Kategorie: Nachrichten, Nordbaden
Symbolbild: pfalz-express

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Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Deutschen erwirkt.

Harry S. wird vorgeworfen, Mitte Juni 2015 als Mitglied des „Islamischen Staats“ (IS) an der Tötung von sechs Gefangenen beteiligt gewesen zu sein. Er sei daher des sechsfachen gemeinschaftlich begangenen Mordes, der Begehung von Kriegsverbrechen und der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig, teilte die der Generalbundesanwalt mit.

Harry S. reiste demnach Anfang April 2015 nach Syrien und schloss sich dort dem „IS“ an. Mitte Juni 2015 erschossen Mitglieder des „IS“ auf dem Marktplatz der syrischen Stadt Palmyra öffentlich sechs Gefangene. Der mit einer Pistole bewaffnete S. führte einen der Gefangenen eigenhändig zum Hinrichtungsort und hinderte die übrigen an der Flucht.

Harry S. war vom Hanseatischen Oberlandesgericht bereits am 5. Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. S. befindet sich bereits in Strafhaft.

Er wird zurzeit dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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