Kandel: Kreisverwaltung untersagt vorübergehend Nutzung des Kulturhallenteils der Bienwaldhalle: „Im Interesse der Nutzer“

25. August 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
Bienwaldhalle in Kandel. Foto: Pfalz-Express

Bienwaldhalle in Kandel.
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Die Kreisverwaltung hat die Nutzung des Kulturhallenteils der Bienwaldhalle wegen Sicherheitsmängeln vorübergehend untersagt. Der Grund: Die Stadt komme ihren Betreiberpflichten nicht nach.

Versammlungsstätten unterliegen gemäß § 124 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) regelmäßigen Prüfungen.

Diese sollen garantieren, dass sicherheitsrelevante Anlagen in Hallen dauerhaft betriebssicher sind. Jeder Besucher einer Veranstaltung soll darauf vertrauen können, dass er das Gebäude nicht nur sicher betreten, sondern im Ernstfall, beispielsweise im Falle einer Panik oder eines Brands, auch schnell und wohlbehalten wieder verlassen kann.

Der Betreiber der Versammlungsstätte, im vorliegenden Fall die Stadt Kandel, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden, bei wesentlichen Mängeln kann der Betrieb von der übergeordneten Behörde eingestellt werden.

Dass dies oft nicht im Einklang mit dem Interesse des Betreibers an der Nutzung seiner Halle steht, zeige sich erneut am Beispiel der Bienwaldhalle in Kandel, heißt es in einem Schreiben der Kreisverwaltung.

Auf Anforderung der Kreisverwaltung hat die Verbandsgemeinde Kandel als Betreiber der Stadthalle am 24. August zwei Prüfberichte von Sachverständigen vorgelegt. Die Prüfberichte setzen sich mit der Betriebssicherheit und Wirksamkeit der elektrischen Starkstromanlagen und der Sicherheitsbeleuchtung auseinander.

Im Ergebnis wird in beiden Berichten festgehalten, dass wesentliche Mängel bestehen. Eines der Gutachten geht sogar so weit, dass die Anlagen nicht betriebssicher und nicht wirksam sind.

Die Versammlungsstättenverordnung trifft für diesen Fall in § 125 VStättVO eine unmissverständliche Regelung: „Der Betreiber der Versammlungsstätte ist verpflichtet, den Betrieb der Versammlungsstätte einzustellen, wenn auch nur eine für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlage, Vorrichtung oder Einrichtung nicht betriebsfähig ist.“

Vor diesem Hintergrund wurden laut Kreisverwaltung die VG Kandel und Stadtbürgermeister Günther Tielebörger „unverzüglich“ über die notwendigen Konsequenzen informiert.

Um abschätzen zu können, ob der Betrieb durch sogenannte Kompensationsmaßnahmen aufrecht erhalten werden kann, habe die Kreisverwaltung umgehend die Abstimmung mit dem Gutachter und der Verbandsgemeindeverwaltung gesucht.

„Da der Belegungsplan jedoch an nahezu allen Wochentagen eine Belegung bis 23 Uhr vorsieht, kann ein Weiterbetrieb aufgrund der wesentlichen Mängel im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung nicht erfolgen. Die Wiederaufnahme des Betriebs kann erst nach Beseitigung der Mängel oder der Umsetzung, der durch die Kreisverwaltung vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anbringung von akkugepufferten Lampen, erfolgen“, so die Kreisverwaltung.

Entgegen der Erwartung der Kreisverwaltung und des Gesetzgebers habe die Stadt Kandel allerdings nicht die vorübergehende Schließung der Halle bis zur Beseitigung der wesentlichen Mängel bestätigt: „Im Gegenteil: Aus der per E-Mail übermittelten Rückantwort der Verbandsgemeindeverwaltung geht unmissverständlich hervor, dass der Stadtbürgermeister als Betreiber der Bienwaldhalle nicht bereit ist, die Kulturhalle vorrübergehend zu schließen.“

Bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltung stoße diese Reaktion auf Unverständnis. Schließlich habe die Kreisverwaltung die Rechtslage bereits zweimal, am 6. Dezember 2016 im Rahmen eines Seminars für Mitarbeiter der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und am 9. Januar 2017 bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung ausführlich durch einen renommierten Experten auf diesem Gebiet beleuchten lassen.

Der Kreisverwaltung bleibe in diesem Fall nur eine Möglichkeit: Die Nutzung der Halle mittels Verfügung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu untersagen.

„Die Dauer der Schließung bestimmt die Stadt Kandel maßgeblich mit. Es liegt in ihrer Kompetenz und Verantwortung, für die einwandfreie Funktion der haustechnischen Anlagen zu sorgen und eine Nachkontrolle durch den Sachverständigen zu veranlassen. Wenn dieser die Betriebssicherheit und Wirksamkeit bestätigt, kann die Kreisverwaltung die Nutzung wieder freigeben“, schreibt die Kreisveraltung.

Tielebörger: „Das ist kein Umgang“

Kandel Bürgermeister Tielebörger hat die  Vorwürfe ausdrücklich zurückgewiesen und ist über die Art und Weise der Nutzungsuntertagung empört. Lesen Sie dazu: Kandel: Nutzungsuntersagung des Kulturteils der Stadthalle: Bürgermeister Tielebörger weist Vorwürfe zurück: „Mit Kanonen auf Piktogramme geschossen“.

 

(red)

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2 Kommentare auf "Kandel: Kreisverwaltung untersagt vorübergehend Nutzung des Kulturhallenteils der Bienwaldhalle: „Im Interesse der Nutzer“"

  1. Makamabesi sagt:

    Kandel gegen den Rest der Welt!

  2. Philipp sagt:

    Hört sich nach Bagatelle an, aber es ist nicht gesagt, dass im Fall des Falles die Suche nach einem Verantwortlichen so sabotiert werden kann, wie in Duisburg. Da war am Ende niemand schuld.
    Die Mängel klingen auch nicht so, als ob man da für die Beseitigung eine europaweite Ausschreibung machen müsste, das wäre doch sicher kurzfristig zu regeln gewesen.
    Wenn man aber dann noch zu blöd ist, der Kreisverwaltung zu schreiben „… Maßnahmen zur kurzfristigen Behebung wurden eingeleitet….“ sollte man sich über die (korrekte!) Reaktion darauf nicht wundern.
    Herr Tielebörger kann sich ja über die Verfügung der Bauaufsicht hinwegsetzen – dann hat er eindeutig den schwarzen Peter in der Hand. Solange die Bauaufsicht nachweisbar davon nichts erfährt, kann das ja gutgehen – wenn nix passiert!
    Warum sollte jemand anderes für den Herrn Tielebörger seinen Kopf hin halten? Das zu erwarten finde ich schon ganz schön frech!