Donnerstag, 25. April 2024

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur „Flexi-Rente“ und Beteiligung an Integrationskosten

14. September 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur sogenannten „Flexi-Rente“ beschlossen.

Damit soll ein längeres Arbeiten für ältere Beschäftigte attraktiver gemacht werden.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente abzubauen: So sollen die bisherigen niedrigen Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente deutlich verbessert werden.

Wer im Alter ab 63 Jahren nur einen Teil seiner gesetzlichen Rente mit Abschlägen beanspruchen möchte und weiter Teilzeit arbeitet, soll oberhalb einer Freigrenze von jährlich 6.300 Euro grundsätzlich 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Teilrente angerechnet bekommen.

Daneben beschloss das Kabinett eine weitere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung der Jahre 2016 bis 2018 für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vollständig erstattet.

Darüber hinaus will sich der Bund auch an den Kosten der Integration beteiligen, indem er den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt. (dts Nachrichtenagentur)

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