Landauer Infoveranstaltung anlässlich der Wahlen zum Beirat für Migration und Integration

14. März 2014 | Kategorie: Landau

Der Beirat führte die Erste von einigen Infoveranstaltungen durch.
Foto: stadt-landau

Landau. Unter dem Wahlspruch „Gemeinsam Zukunft gestalten“ wird am 23. November 2014 der Beirat für Migration und Integration in Landau neu gewählt.

Im Rahmen der Kandidatengewinnung und Wählermobilisierung führt die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP) frühzeitig Informationsveranstaltungen durch, so auch in Landau.

Als für die städtische Integrationspolitik zuständiger Dezernent begrüßte Bürgermeister Thomas Hirsch gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landauer Beirats für Migration und Integration, Aydin Tas und der städtischen Integrationsbeauftragten Elena Schwahn interessierte Bürger zu dieser ersten Informationsveranstaltung.

„Der Beirat für Migration und Integration ist ein wichtiges Gremium in Landau. Mit dieser Veranstaltung wollen wir den Landauer Bürgerinnen und Bürger die Arbeit des Beirates näher bringen und diese dazu animieren, sich für den Beirat zur Wahl aufstellen zu lassen“, so Hirsch zum Auftakt.

Im Anschluss informierte Carlos Wittmer, Projektbeauftragter der Beiratswahlen 2014 der AGARP, die Anwesenden über die Arbeit der AGARP und die bevorstehenden Wahlen des Beirates: „Wir wollen mit verschiedenen Informationsveranstaltungen die Bürger auf die kommenden Wahlen aufmerksam machen und sie darauf vorbereiten, wer wählen darf und wer gewählt werden kann.“

Wer darf wählen- wer kann gewählt werden

Gewählt wird in Landkreisen mit mehr als 5000 und Städten/Gemeinden mit mehr als 1000 ausländischen  Einwohnern.

Wie auch bei anderen Wahlen, ist diese allgemein, gleich, geheim, unmittelbar und frei und für die Dauer von fünf Jahren.

Wählbar sind alle  Einwohner (gleich ob Menschen mit ausländischen Staatsangehörigkeiten, Personen mit Migrationshintergrund, Spätaussiedler oder Deutsche ohne Migrationshintergrund) die nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind neben ausländischen Staatsangehörigen auch eingebürgerte Migranten und Spätaussiedler mit deren Familienangehörigen, soweit diese im Aufnahmebescheid einbezogen sind und am Tag der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag in der Kommune, in der sie wählen wollen, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz gemeldet, im Wählerverzeichnis eingetragen und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jeder Wahlberechtigte (auch Vereine, Verbände, Organisationen, Parteien, Wählergruppen) kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern einreichen. Er kann sich auch selbst vorschlagen.

Auch Hirsch ging dabei auf einen wichtigen Punkt der Wahl im November ein: „Die Zahl der gewählten Beiratsmitglieder liegt bei acht. Dazu können bis zu vier Mitglieder zusätzlich stimmberechtigt in den Beirat berufen werden. Bei uns in Landau sind vier Mitglieder aus dem Stadtrat als Mitglieder im Beirat vertreten“, erklärte Hirsch.

Im Fokus stehen in diesem Jahr für die AGARP diese drei besonderen Zielgruppen: Frauen, junge Menschen und Menschen mit Flucht- und Asylgeschichte.  Für die AGARP steht auch die Gemeinschaft im Vordergrund. „Die Arbeit der Beiräte ist sehr wichtig und wertvoll für die Kommunen. Sie fördern das Zusammenleben“, erklärte Wittmer abschließend. (stadt-landau)

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