Illegale Ablagerungen von Grünabfällen im Kreis Germersheim: Hohe Strafen drohen

30. Mai 2014 | Kategorie: Kreis Germersheim

Grünabfall am Wegrad im Wald.
Foto: KV GER

Kreis Germersheim – Immer wieder beobachtet die Kreisverwaltung Germersheim Ablagerungen von Gartenabfällen, Grünschnitt, Tierstreu sowie landwirtschaftlichen Obst- und Gemüseabfällen in der Landschaft.

„Gemeinhin als Kavaliersdelikt angesehen ist dies alles andere als eine Bagatelle“, so Benno Heiter, für die Abfallwirtschaft zuständiger Erster Beigeordneter des Landkreises Germersheim.

„Die Ablagerung von Grünabfällen in der Natur stört nicht nur das Landschaftsbild sondern greift meist empfindlich in den Naturhaushalt ein z.B. durch Eintrag organischer Stoffe ins Grundwasser und durch Störung der natürlich vorhandenen Flora und Fauna. Außerdem kann man immer wieder beobachten, dass sich aus solchen Abladestellen schnell Ablagerungsplätze für weitere Abfälle wie Haus- u. Sperrmüll entwickeln.“

Was viele nicht wissen: Auf die Verursacher solcher Ablagerungen können enorme Kosten zukommen. Der Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kann mit empfindlichen Geldbußen bis über tausend Euro geahndet werden. Obendrauf kommen dann noch die Entsorgungskosten und Verwaltungsgebühren.

Im Landkreis Germersheim können Grünschnitt und Bioabfälle, die nicht auf dem eigenen Grundstück oder über die braune Biotonne entsorgt werden können bei den Wertstoffhöfen Berg und Westheim angeliefert werden. Sperrige Grünabfälle werden sogar grundsätzlich kostenlos angenommen. Viele Kommunen halten zusätzlich Häckselplätze für Gartenabfälle vor. (red)

Alle Infos zur Abfallentsorgung findet man auch unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft.

 

 

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