Hunderte Fälle von Kinderehen unter Flüchtlingen in Deutschland: CSU: „Das darf es in Deutschland nicht geben!“

11. Juni 2016 | Kategorie: Nachrichten
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Die Sozial- und Innenbehörden in Deutschland haben Hunderte Kinderehen unter den in den letzten 18 Monaten ins Land gekommen Flüchtlingen registriert.

Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf Zahlen aus den Bundesländern und auf Informationen der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern.

Demnach wurden in den allermeisten Fällen minderjährige Mädchen bereits in ihrem Heimatland mit einem Erwachsenen verheiratet und machten sich anschließend auf den Weg nach Deutschland. In Bayern registrierten die Behörden bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren.

In Baden-Württemberg wurden 117 Fälle von Kinderehen festgestellt. In Hessen erklärte das Sozialministerium auf „Bild“-Anfrage, dass 2015 und 2016 vermehrt „Flüchtlinge aus dem arabischen Raum registriert wurden, die mit Minderjährigen verheiratet sind.“

In Nordrhein-Westfalen ergab eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen. Die Justizminister-Konferenz prüft auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty (SPD), ob in Deutschland generell die „Ehemündigkeit auf 18 Jahre angehoben werden soll“.

Zudem klären die Justizminister, ob „nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.“

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte, im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen dürften hierzulande künftig „nicht anerkannt werden“. Bausback : „Aus gutem Grund gehört ein Rechtsverständnis, das Kinderehen von 13- und 14-jährigen Mädchen ermöglicht, in Deutschland und Europa schon lange der Vergangenheit an.

Leider ist das in Teilen der Welt vereinzelt noch anders. Für mich steht außer Frage: Unsere Rechtsordnung darf keine Abstriche machen, wenn es um den verfassungsrechtlich fest verankerten Schutz von Kindern und Minderjährigen geht.

Wenn sich also zeigt, dass das geltende Recht hier Lücken aufweist, ist es Aufgabe der Rechtspolitik, sie zu schließen.

Ich will eine klare Regelung, nach der im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen durch unsere deutsche Rechtsordnung nicht anerkannt werden.“ Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) unterstützt die Forderung ihres bayerischen Kollegen. Kühne-Hörmann sagte: „Kinder-Ehen in Deutschland darf es nicht geben!“ (dts Nachrichtenagentur)

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