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Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse: Nicht mehr als 10 Prozent Erhöhung – Makler soll vom Besteller bezahlt werden

20. März 2014 | Kategorie: Politik

Besonders in den Großstädten explodieren die Preise – die Mietpreisbremse soll ungezügelte Mieterhöhungen eindämmen.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Das Justizministerium hat  seinen Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse, mit der Mieter deutlich entlastet werden sollen, fertiggestellt. Der Entwurf liegt der „Süddeutschen Zeitung“  vor.

Dieser ist demnach seit Mittwoch in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Das Bundesjustizministerium hofft, dass das Gesetz 2015 in Kraft treten kann. Damit soll auch die Zahlungspflicht für Maklerprovisionen neu geregelt werden.

Bisher werden Makler in der Regel vom Vermieter beauftragt, bezahlen muss deren Dienste aber der Mieter. Dabei geht es um erhebliche Beträge, in der Regel werden zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter verlangt.

Dies soll sich jetzt ändern. Mit dem Gesetzentwurf soll das Bestellerprinzip eingeführt werden. Künftig muss also derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Verstöße gegen diese Vorschrift sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Justizministerium geht davon aus, dass Mieter dadurch erheblich entlastet werden. In einer Überschlagsrechnung kommt es auf einen Betrag von 571 Millionen Euro jährlich.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht aber die sogenannte Mietpreisbremse. Bisher können Eigentümer bei der Wiedervermietung ihrer Wohnung den Preis praktisch frei festlegen. Dies führt in vielen Ballungszentren zu drastischen Preissprüngen. Diese sollen jetzt begrenzt werden. Künftig soll die neue Miete nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen werden, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden.

Außerdem wird die Preisbremse nicht in ganz Deutschland gelten. Sie soll nur „in angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Dafür zuständig sollen die Bundesländer sein. Nach Berechnungen des Justizministeriums liegen gut vier der 21,1 Millionen deutschen Mietwohnungen in solchen „angespannten“ Gebieten. Durch die Mietpreisbremse werden Mieter nach Berechnungen des Justizministeriums jährlich 282,8 Millionen Euro sparen.

In der Unionsfraktion gibt es allerdings Unmut über den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD). Der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte der SZ, es sei „misslich, dass der Minister den Gesetzentwurf ohne vorherige Absprache mit der Unionsfraktion in die Ressortabstimmung gegeben hat“. Die Preisbremse habe „in Ballungszentren ihre Berechtigung“, dort sei sie „kurzfristig ein wirksames Mittel“.

Wer den Mietpreisanstieg aber nachhaltig dämpfen wolle, müsse sich mit seiner Ursache auseinandersetzen: Dies sei der zu geringe Wohnungsbau. „Deshalb brauchen wir dringend private Investoren“, sagte Luczak. Die Preisbremse verschlechtere aber deren Investitionsbedingungen. Deshalb müsse die Bremse auf die absolut notwendigen Bereiche beschränkt werden.

Die Union will das Gesetz außerdem befristen. „Wir brauchen eine Sunset-Klausel, nach fünf Jahren darf es die Mietpreisbremse nicht mehr geben“, sagte Luczak. Zudem sollten in dem Gesetz genaue Vorgaben gemacht werden, wann ein Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt sei. Schließlich müsse „der schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Eigentümer sauber begründet werden“.  (dts Nachrichtenagentur)

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