- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Germersheim: Mann soll Kinder sexuell missbraucht haben – Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungsverfahren

Foto: pfalz-express.de [1]

Foto: pfalz-express.de

Germersheim: Im Fall des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von von zwei Kindern (wir berichteten) hat die Staatsanwaltschaft Landau dem Pfalz-Express ein entsprechendes Ermittlungsverfahren bestätigt.

Dem 26-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan wird vorgeworfen, zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren jeweils während eines Besuchs der Kinder in seiner Wohnung sexuell missbraucht zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landau am Montag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauern an. Nach PEX-Informationen soll der mutmaßliche Täter bereits einen Abschiebebescheid erhalten und dagegen geklagt haben.

Die Mutter der Kinder sagte in einem Gespräch mit dem Pfalz-Express, der Nachbar und Freund, der verheiratet ist und selbst Kinder hat, habe sich an ihrem sechs Jahre alten Sohn und ihrer acht Jahre alten Tochter in schwerem Ausmaß sexuell vergangen.

Die Familien hatten sich öfter bei der Betreuung der Kinder ausgeholfen. Nach dem letzten Aufenthalt der Kinder beim Nachbarn hätten diese ihrer Mutter erschreckende Details von sexuellen Handlungen berichtet.

Die Kinder wurden laut der Mutter gerichtsmedizinisch untersucht. Die Tat soll sich am Sonntag ereignet haben. Am Mittwoch wurden die beiden Kinder nochmals von der Polizei in kindgerechter Art und Weise befragt.

Am Montag ist Vorgang in den sozialen Netzwerken aus dem Ruder gelaufen, nachdem ein Foto und die Adresse des Mannes öffentlich gemacht wurden (Anm. d. Red.: Nicht von der betroffenen Familie selbst). Der Post wurde zwischenzeitlich wieder entfernt, die Verursacherin von der Polizei vernommen. Nach PEX-Informationen wurde die Familie des Mannes in Sicherheit gebracht.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig teilte weiter mit, dass weitergehenden Auskünften der § 6 Abs. 2 Nr. 3 Landesmediengesetz entgegen stehe, wonach die Auskunft dann abgelehnt werden kann, wenn ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde. Um die Opfer und die Familie zu schützen, sei bisher nicht über das Ermittlungsverfahren berichtet worden. (cli)

Print Friendly, PDF & Email [2]