Geld vom Jobcenter wird künftig auch in Supermärkten ausgezahlt

12. November 2017 | Kategorie: Nachrichten
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin – Die Bundesagentur für Arbeit verbannt das Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsagenturen und setzt stattdessen auf Supermärkte.

Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ werden Leistungen wie das Arbeitslosengeld bar an Kassen von Supermärkten und Drogerien ausgezahlt, wenn Leistungsempfänger beispielsweise keine eigenes Bankkonto haben. Unter anderem soll es das Geld dann bei Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann geben.

„Ziel ist die flächenweite Einführung der neuen Lösung bis Ende 2018“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Zeitung. Im zweiten Quartal 2018 soll die Umstellung starten. Den Zuschlag für die neue Art der Bargeldauszahlung erhielt ein Berliner Unternehmen.

Der Zahlungsdienstleister verfügt über ein bundesweites Händlernetz, dem 8.500 Filialen angeschlossen sind. Dort können Kunden schon heute Online-Einkäufe und Stromrechnungen bar an der Ladenkasse bezahlen.

Einige Banken bieten die Kassen ihren Kunden als Alternative zum Geldautomaten an. Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie laut des Berichts einen Zettel mit einem Barcode vorlegen.

Dieser wird an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt. „Das Verfahren ist für Menschen, die in Not sind und kurzfristig einen Barbetrag benötigen“, teilte die Bundesagentur der „Welt am Sonntag“ mit.

Bislang standen dafür 309 Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen. 400.000 Bar-Transaktionen im Wert von 120 Millionen Euro wurden dort im Vorjahr abgewickelt. Die Automaten sollen nun aus Kostengründen abgebaut werden.

Der Unterhalt der Maschinen kostete die Bundesagentur nach eigenen Angaben acht Euro pro Transaktion, im Vorjahr also 3,2 Millionen Euro. Die Kosten der neuen Lösung „werden geringer sein“, sagte eine BA-Sprecherin.

Eine genaue Höhe nannte sie nicht. „Die Auszahlung der Barmittel erfolgt unkompliziert, ohne Wartezeit und diskriminierungsfrei im normalen Lebensumfeld des Kunden“, teilte die Bundesagentur der „Welt am Sonntag“ weiter mit.

Vor allem auf das Wort „diskriminierungsfrei“ lege man bei der Behörde Wert. Die Gefahr, dass der Barcode-Zettel die Geldabholer im Supermarkt als Arbeitslose outet, bestehe nicht. Das Logo der Arbeitsagentur werde dort nicht zu finden sein. (dts Nachrichtenagentur) 

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