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Geh- und Radwegeverbindung Wernersberg – Annweiler: 2. Bauabschnitt in Vorbereitung

16. Januar 2014 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Landrätin Riedmaier informiert zum Stand der Dinge „Radweg Wernersberg-Annweiler.
Foto: Ahme

Annweiler. Landrätin Theresia Riedmaier informiert darüber, dass es mit dem 2. Bauabschnitt der Geh- und Radwegeverbindung von Wernersberg nach Annweiler zwischen der Einmündung B48 und Annweiler nun bald weitergehen könnte.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im Dezember den Planfeststellungsbeschluss übergeben, wonach mit den weiteren Umsetzungsmaßnahmen des Projekts begonnen werden könnte. Gehen bei der zuständigen Verbandsgemeinde Annweiler in den nächsten 4 Wochen keine Einwände gegen das Bauvorhaben ein, werde über die Finanzierung der Maßnahme beraten, so die Aussage des LBM.

Riedmaier begrüßte die Entscheidung: „Der Bau des Geh- und Radweges bedeutet mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf dieser Strecke. Momentan müssen Radfahrer und Fußgänger die stark und schnell befahrenen Bundesstraße B48 zwischen Wernersberg und Annweiler nutzen – gefährliche Überholmanöver sind hier keine Seltenheit.“ Da die Bevölkerung den bisherigen Radweg sehr gut annehme und auch viele Kinder und Jugendliche den Weg nutzen würden, sei es ihr ein besonderes Anliegen, dass dieser nun mit dem 2. Bauabschnitt fortgeführt werde, betonte die Landrätin.

Der geplante Bauabschnitt des Geh- und Radweges wird straßenbegleitend westlich der B48 verlaufen. Er verbindet den 2002 fertig gestellten 1. Bauabschnitt ab der Einmündung B48/K1 und den Queichtalradweg bei Annweiler. Die Streckenlänge beläuft sich auf rund 1,2 km, konzipiert ist der Radweg mit einer Breite von 2,50m. Im Zuge des Radwegebaues werden auch Brückenarbeiten notwendig sein.

„Ich freue mich, dass mit diesem 2. Bauabschnitt die Lücke im Radwegenetz der Verbandsgemeinde Annweiler geschlossen werden kann. Auch mit Blick auf den Tourismus der Region wird diese neue Verbindung von Bedeutung sein, da somit ein Anschluss an das großräumige Radwegenetz des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt und der Weg mit in den Radwegeplan aufgenommen wird“, so Riedmaier.

Der 1. Bauabschnitt von Wernersberg bis an die Einmündung B48/K1 wurde im Juni 2003 eröffnet. Bei der Umsetzung des 2. Bauabschnittes war es dann zu verschiedensten Problemen gekommen. So berührte die Trassenführung das Gebiet des „Biosphärenreservates Pfälzerwald“, womit ein Planungsverbot für dieses Vogelschutzgebiet herrschte. Nach Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens 2009 gab es gegen das Vorhaben Einwände aus naturschutzrechtlicher Sicht, weswegen noch eine nähere Umweltstudie und eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich wurden. Weiterhin musste sich der Landesbetrieb Mobilität noch um eine Einigung mit den Grundstückseigentümern bemühen.

Den Anforderungen an den Natur- und Landschaftsschutz konnte schließlich entsprochen werden und auch mit den Grundstückseigentümern wurde nun eine Einigung erzielt. (kv-süw)

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