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Gegen Hass und Hetze im Netz: Bundesweiter Einsatz des Bundeskriminalamts – rund 60 Wohnungen durchsucht

13. Juli 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts Nachrichtenagentur

Foto: dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden – Bedrohung, Nötigung, Erpressung, Verunglimpfung, extremistische Inhalte, die Androhung von Gewalttaten oder der öffentliche Aufruf zu Straftaten: Sogenannte Hasspostings, die über die im Internet meist über soziale Netzwerke verbreitet werden, nehmen stetig zu.

In einer konzentrierten Aktion durchsuchen Polizeibeamte in 14 Bundesländern die Wohnräume von circa 60 Beschuldigten. Das Bundeskriminalamt koordiniert als Teil der im Dezember 2015 eingerichteten Bund-Länder-Projektgruppe „Bekämpfung von Hasspostings“ den bundesweiten Einsatztag.

So wurde beispielsweise in einer „geheimen Facebook-Gruppe“ (BKA) bundesweit regelmäßig Straftaten (Paragrafen 86a und 130 StGB begangen).

Hauptgegenstand der dort stattgefundenen Kommunikation sei die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie der Austausch von fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen als rechtsextremistisch zu beurteilenden Inhalten und Kommentierungen, so das BKA.

In diesem Zusammenhang durchsuchen die Polizeidienststellen in den Bundesländern Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern die Wohnräume von circa 40 Beschuldigten.

Der bundesweite Einsatztag soll laut BKA auch der Sensibilisierung der Bürger beim Umgang mit rechtsgerichteten Äußerungen in sozialen Netzwerken dienen. Wer im Internet auf Hasspostings stößt, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die auch anonym Anzeige erstattet werden kann.

Justizminister Heilo Maas: „Kein Platz für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“

„Das entschlossene Vorgehen der Behörden sollte jedem zu denken geben, bevor er bei Facebook in die Tasten haut“, sagte dazu Justizminister Heilo Maas.

„Den Verfassern von strafbaren Hasspostings drohen empfindliche Strafen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Für Straftaten im Netz gibt es keine Toleranz.

Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darf in den sozialen Medien genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Strafbarer Hass und Hetze im Internet dürfen sich nicht ungehindert verbreiten. Denn: Das Internet prägt unsere Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima. Niemand sollte ignorieren, was dort vor sich geht. Der Verbalradikalisierung im Netz folgen oft auch die Taten auf der Straße.

Wenn es um radikale Hetze geht, ist allerdings nicht nur der Rechtsstaat gefordert. Die gesamte Zivilgesellschaft ist in der Verantwortung, nicht nur im Internet, sondern auch in der U-Bahn, auf der Arbeit oder im Sportverein. Analog wie digital gilt: Wir dürfen den radikalen Hetzern nicht das Feld überlassen. Die schweigende Mehrheit darf nicht länger schweigen“, so der Minister (red)

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7 Kommentare auf "Gegen Hass und Hetze im Netz: Bundesweiter Einsatz des Bundeskriminalamts – rund 60 Wohnungen durchsucht"

  1. Nachlese sagt:

    Wo liegt den die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Hetze und wem obliegt es sie festzulegen?

    • Haardtriechel sagt:

      ….lieber atheistischer Erklärbär Joe, wie Du ja selbst so eindrucksvoll und sinnlogisch brilliant hergeleitet hast, liegt das hetzerische Moment in der pauschalierenden, undifferenzierten Abwertung von z.B. Andersdenkenden. Um mal bei Deinem tieffliegenden Beispiel mit der Religion zu bleiben, wäre es frei von Hetze zu sagen: Ich bin Atheist, da ich nicht an die Existenz von von Gott, respektive Göttern glaube. (Punkt) Dein vor gesundem Menschenverstand nur so triefendes Beispiel verkommt jedoch in dem Moment zur 100% Hetze, wo Du demjenigen, der, an welchen Gott auch immer glaubt, grundsätzliche Zuschreibungen wie (sinngemäß) „rückständig“, „verantwortungslos“ und “ unaufrichtig“ machst.
      Du Hetzer.
      Denk mal drüber nach und widerrufe, ansonsten muß ich Dich leider dem Ministerium für Wahrheit melden.

    • Nachlese sagt:

      Werter Joe,

      vielen Dank dafür, dass Sie den von mir zugespielten Ball aufgenommen und den Versuch unternommen haben, die Grenze zwischen allgemeiner Meinungsfreiheit und Hetze allgemeinverständlich aufzuzeigen.

      Hierbei haben Sie unter Verwendung einzelner objektiver Tatbestandsmerkmale des Straftatbestandes der Volksverhetzung die Grenzziehung dort vorgenommen, wo nicht mehr eine diffuse Mehrheit (religiöse Menschen), sondern eine objektiv definierbare Gruppe (Katholiken) betroffen ist.

      Insoweit vertreten Sie die Ansicht, dass die Herabwürdigung, derer, die keiner fest umrissenen Gruppe angehören, ungestraft möglich ist (Religiöse sind rückständige, Ausflüchte suchende Menschen), während dasselbe bei einer scharf umrissenen Gruppe (Katholiken sind pädophil) hingegen strafrechtliche Konsequenzen haben soll.

      Ich gehe davon aus, dass es zwischen allen Beteiligten Konsens sein dürfte, dass die Abgrenzung dieser beiden in Frage stehenden Begriffe (allgemeine Meinungsfreiheit und Hetze) nicht danach geschehen kann, wer der Adressat der Äußerung ist, sondern welche inhaltliche Qualität diese hat.

      Demgemäß gehen Ihre Ausführungen offensichtlich in die falsche Richtung und können zumindest als Beleg dafür gelten, wie schwierig die Abgrenzung ist und wie wichtig es ist – wie bisher – im Zweifel davon auszugehen, dass die Aussage noch von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt ist.

      • Haardtriechel sagt:

        …ach Joe, wir brechen das ab würd ich sagen. Du und Dein imaginierter Anwalt, der letzlich nichts anderes ist, als ein argumentatives Feigenblatt, sind nur ein weiteres Beispiele für stereotype, unreflektierte Gesinnungssemantik. Ich wünsche Dir aufrichtig, dass Du niemals ins Visier von selbsternannten Gesinnungswächtern vom Schlage einer Anneta Kahane gerätst und verspreche Dir immer dafür zu kämpfen, das Du Deine Meinung offen aussprechen darfst. Auch wenn sie mir vielleicht nicht gefällt.

      • Haardtriechel sagt:

        ….es geht nicht nur um das Was sondern um das Wie und dem Fakt, dass man die Beurteilung von Hass, jenseits von juristisch ganz klar menschenverachtenden Kommentaren, in eine inhaltlich bewußt diffuse Grauzone legt, um generell Verunsicherung zu erzeugen. Das ist der eigentliche Kern meiner Kritik. Es kann doch nicht sein, dass man irgendwelche Stiftungen von Ex-Stasimitarbeiterinnen damit beauftragt, eine solche Grenze zu ziehen. Das man ein paar ewig Gestrigen und ihrem braunen Rotz den Stecker zieht ist doch gar nicht das Thema, sondern man hat hier eine Tür zur Meinungszensur geöffnet, die wir in diesem Land so in der Form noch nicht hatten. Wie auch immer. Die Beurteilung ob Du ein Hetzer bist oder nicht, liegt zukünftig nicht mehr nur in Deiner Selbstwahrnehmung begründet. Und da Du ja im „land of the free“ gemeldet bist, kann Dir tatsächlich egal sein, welche Absurditäten in der BRD noch auf uns frühaufstehende Trottel warten. Letzlich diskutieren wir hier eh nur über Symptome der aktuellen Entwicklung. Also dann, take care.

  2. Nachlese sagt:

    Werter Joe,

    nachdem ich mich auf Ihre Replik schon gefreut habe, bin ich nun doch enttäuscht.

    Zugegebenermaßen hatten Sie einen schweren Standpunkt. Galt es doch die von Ihnen aufgezeigte Scheinlösung, die darin besteht, den Empfänger der Schmähung und nicht ihren Inhalt zum Maßstab zu machen, zu verteidigen.

    Dass Sie dies nun gar nicht versuchen, sondern sich in einer weiteren Stellungnahme selbst widerlegen, habe ich nicht erwartet. Anders kann ich allerdings Ihre Ausführungen, wonach man sich an die „Grenzen heran zu tasten“ habe, während Sie ursprünglich davon sprachen, dass die Grenzen „juristisch ganz klar festgelegt“ wären, nicht verstehen.

    Offensichtlich gibt es nun auch Ihrer Meinung nach keine eindeutige Grenze mehr zwischen der zu achtenden Meinungsfreiheit und der nicht mehr tolerablen Hetze.

    Schön, dass die Diskussion für Sie einen Erkenntnisgewinn zur Folge hatte, auch wenn Sie diesen so noch nicht wahrgenommen haben.

    Mit den besten Grüßen