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Gebhart fordert zügige Umsetzung des Pakets zur Flüchtlingspolitik – Land soll Bundesgelder zügig an Kommunen weiterleiten

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Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart (CDU).
Foto: red

Südpfalz – Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) fordert mit Blick auf die angespannte Situation in vielen Kommunen, dass das heute vom Bundestag verabschiedete Maßnahmenpaket zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms zügig und effektiv umgesetzt wird.

Zuvor muss noch der Bundesrat zustimmen. „Ich appelliere an die Landesregierung Rheinland-Pfalz, im Bundesrat zustimmen“, so Gebhart.

„Es ist erforderlich, dass wir angesichts der enormen Herausforderung unsere Hilfe auf die Menschen konzentrieren, die wirklich auf Schutz angewiesen sind. Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland nach Abschluss eines zügigen Verfahrens wieder verlassen. Es ist daher richtig, dass die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten erleichtert wird.“

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollten bis zum Abschluss ihres Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Asylverfahren sollten verkürzt werden.

„Zudem werden mögliche finanzielle Fehlanreize für unberechtigte Asylanträge beseitigt“, so Gebhart weiter.

Anerkannte Flüchtlinge müssten frühzeitig und zielgerichtet in den Arbeitsmarkt integriert werden: „Die Bundesregierung wird die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, für die berufsbezogene Deutschförderung und für qualifiziertes Personal in den Jobcentern aufstocken.“

Auch auf europäischer und internationaler Ebene müssten sehr rasch Fortschritte erzielt werden: „Bei der Bekämpfung der Fluchtursachen, der Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in den Herkunfts- oder Transitstaaten, insbesondere in den Nachbarregionen Syriens und des Irak sowie fairen europäischen Verteilung“, sagt Gebhart.

CDU Abgeordnete: „Land muss Bundesgelder für Flüchtlinge an Kommunen weiterleiten“

Auch fordern die Landtagsabgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (alle CDU) zusammen mit Gebhart die Landesregierung auf, die avisierten zusätzlichen Gelder des Bundes in Höhe von 670 Euro pro Monat und Flüchtling an die Kommunen weiterzuleiten.

Diese sollten „Eins zu Eins“ an die Kommunen weitergereicht werden. Werde ein Asylbewerber auf eine südpfälzische Kommune verteilt, müsse das Land diese Unterstützung vollständig an die Kommune weiterleiten.

„Wenn das Land jedoch – wie es der erste Vorschlag von Ministerpräsidentin Dreyer war – die bisherige Zahlung von 513 Euro je Flüchtling im Monat aus Landesmitteln einstellen sollte, nützt das zusätzliche Geld des Bundes den Kommunen kaum“, so Gebhart, Brandl und Schneider.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen könne der Bund die zusätzlichen Gelder nicht direkt an die Kommunen leiten. „Also kann der Bund die Gelder nur an die Länder geben, in der Erwartung, dass diese das Geld den Kommunen zur Verfügung stellen“, so die südpfälzischen Abgeordneten.

„Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 soll die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro erhöht werden. Wird das Geld, das Rheinland-Pfalz erhält, Eins-zu-Eins an die Kommunen weitergegeben, würde dies die Kreishaushalte noch 2015 spürbar entlasten“, so Gebhart, Brandl und Schneider.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz will der Bund die Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 3,673 Milliarden Euro unterstützen. Der größte Anteil davon ist ein Abschlag in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro.

„Dies bedeutet für Rheinland-Pfalz zusätzlich rund 170 Mllionen Euro. Dem liegt ein Betrag von 670 Euro pro Asylbewerber zugrunde“, so die Abgeordneten.

Resolution des Rates der Stadt Landau in der Pfalz

„Der Zuzug einer großen Zahl von Flüchtlingen stellt den Bund, das Land,  aber auch die Kommunen vor große Herausforderungen. Neben einer angemessenen Betreuung sowie Unterbringung und Verpflegung sind die Kommunen gerade auch in finanzieller Hinsicht stark gefordert.

Am 24. September 2015 haben sich nun Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf eine Reihe von Maßnahmen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik verständigt. Danach sollen auch zusätzliche Finanzmittel den Kommunen für diese Aufgabe gewährt werden. Beschlossen wurde eine zusätzliche Hilfe des Bundes zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in Höhe von vorerst 4 Milliarden Euro in Form einer Fallkostenpauschale von 670 Euro für jeden Asylbewerber, der sich am 1.1.2016 im Verfahren befindet. Dies bedeutet für Reinland-Pfalz eine Unterstützung von ca. 130 Millionen Euro.

Die zusätzlichen 670 Euro je Asylbewerber würden zusammen mit der bisherigen Fallpauschale von 512 Euro, welche das Land bereitgestellt hat, die anfallenden Kosten der Kommunen einigermaßen decken. Nicht eingerechnet wären die Kosten im Zusammenhang mit den späteren anfallenden Integrationsmaßnahmen.

In einem ersten Gespräch mit den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände hat die Landesregierung jedoch klar gemacht, dass sie zwar die Bundesgelder weiterleiten, dafür aber im Gegenzug die bisher gewährte Landespauschale einbehalten will. Dadurch würden ein Großteil der Kosten weiterhin bei den Kommunen verbleiben, während das Land durch den Bundeszuschuss eine Entlastung von 513 Euro pro Flüchtling einsparen würde.

Der Stadtrat Landau fordert deshalb die Landesregierung auf, die Bundes- und Landesgelder ungekürzt weiterzuleiten und mit den Kommunen am Jahresende spitz abzurechnen, damit den Kommunen in Rheinland-Pfalz, ähnlich wie in anderen Bundesländern, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge erstattet werden“. (red)

 

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