Finanzen der Kommunen: Gebhart und Brandl weisen Aussage Schleicher-Rothmunds zurück

19. März 2014 | Kategorie: Politik regional

Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Der Bundestagsabgeordnete der Südpfalz, Dr. Thomas Gebhart, und der direkt gewählte Landtagsabgeordnete des Kreises Germersheim, Martin Brandl (beide CDU) weisen eine Aussage der Landtagsabgeordneten Schleicher Rothmund scharf zurück.

Schleicher-Rothmund hatte unter anderem  in einer Pressemeldung erklärt (wir berichteten) :„Das Land Rheinland-Pfalz leistet mit dem kommunalen Entschuldungsfonds und der Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs bereits einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen. So erhält der Landkreis Germersheim dieses Jahr 1,66 Millionen Euro mehr als 2013. Die CDU darf sich bei der Verbesserung der kommunalen Finanzen nicht aus der Verantwortung stehlen.“

Brandl und Gebhart betonen insbesondere „drei Fakten“. Erstens: „Die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene hat die Landkreise bereits in der letzten Legislaturperiode bei den Kosten der Grundsicherung spürbar entlastet. Diese Entlastung greift in diesem Jahr erstmals zu 100 Prozent. Allein der Kreis Germersheim wird durch diese Bundesmaßnahme im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2011 um mehr als 2,4 Mio. Euro entlastet. Bei der Maßnahme handelt es sich um die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Entlastung wird künftig dauerhaft Jahr für Jahr greifen“, so Martin Brandl und Thomas Gebhart.

Zweitens: Die Große Koalition plane einen weiteren Entlastungsschritt. Nach derzeitigem Diskussionsstand sollen die Kommunen ab 2015 jährlich zusätzlich zunächst eine Milliarde Euro vom Bund erhalten.

Und drittens: „Die finanzielle Misere der rheinland-pfälzischen Landkreise ist maßgeblich ein Landesproblem. Das Land ist für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Die rheinland-pfälzischen Kommunen stehen im bundesweiten Vergleich finanziell sehr schlecht da. Selbst der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat schließlich in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (Az. VGH N 3/11) erklärt, dass die kommunale Finanzausstattung in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig ist.“

Beim Blick auf den Bundesländervergleich und die Finanzausstattung der Kommunen werde deutlich: Seit 2009 habe sich die kommunale Finanzlage in den Flächenländern in der Summe kontinuierlich verbessert. 2012 gebe es in der Summe sogar einen Überschuss.

„In Rheinland-Pfalz war der Finanzierungssaldo jedoch weiterhin stark negativ. Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt deutlich, dass es nicht reicht, mit dem Finger nur in Richtung Bund zu zeigen. Die Bundesgesetze gelten in allen Bundesländern. Sie können also nicht alleine daran schuld sein, dass es den rheinland-pfälzischen Kommunen finanziell schlecht geht, während es den Kommunen in anderen Bundesländern besser geht. Stattdessen müssen im eigenen Bundesland die Dinge in Ordnung gebracht werden.“

Brandl und Gebhart plädieren dafür, dass all diejenigen, denen etwas an einer ordentlichen Finanzausstattung der Kommunen liegt, ihren Beitrag auf der jeweiligen Ebene dazu leisten. „Wir werden uns jedenfalls im Bund und im Land dafür stark machen, dass Entscheidungen zugunsten der Kommunen getroffen werden.“ (red)

 

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