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Fall Oury Jalloh: Staatsanwalt geht von Vertuschungstat aus

Symbolbild: Pfalz-Express [1]

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Dessau-Roßlau  – Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor 13 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen ist, gibt es eine spektakuläre Wende.

Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“. So hat der Leitende Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in einem Vermerk vom 4. April 2017 nicht nur die Unfall-These verworfen, nach der sich Jalloh im Alkoholrausch selbst verbrannt hat.

Er entwirft in dem Vermerk auch ein Mordszenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten, um seine Verletzungen zu vertuschen und Ermittlungen zu zwei früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei zu verhindern.

Der Leitende Oberstaatsanwalt stützt sich dabei auf mehrere Gutachter und einen 2016 unternommenen Brandversuch. Der gefesselte und nahezu handlungsunfähige Mann soll in seinen letzten Atemzügen mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sein.

Plausibel sei ein Zusammenhang mit zwei früheren Todesfällen um die Polizeistation Dessau, heißt es in dem Vermerk. 1997 war ein Mann nach einem Polizeigewahrsam an schweren inneren Verletzungen gestorben. 2002 kam in derselben Zelle wie später Jalloh ein Obdachloser ums Leben.

In beiden Fällen hatte es auch Ermittlungen gegen Polizeibeamte gegeben. Bittmanns Vermutung: Jalloh, der im Gesicht verletzt war und nicht ordnungsgemäß ärztlich versorgt wurde, sei bei einer Zellenkontrolle ohnmächtig aufgefunden worden.

Den Beamten sei klargeworden, „dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden“. Diese Sorge „mag zu dem Entschluss geführt haben, mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen“.

Zu praktischen Ermittlungsschritten gegen Polizeibeamte kam es nicht, weil die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren im Mai durch Entscheidung von Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad nach Halle abgeben musste.

Dort wurde es eingestellt – die dortige Staatsanwaltschaft sah keinen hinreichenden Tatverdacht.(dts Nachrichtenagentur)

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