Fahrradunfall und Unfallschutz: Was Radfahrer beachten sollten

29. August 2012 | Kategorie: Ratgeber, Recht

 

Lediglich der direkte Weg zur Arbeit ist bei einem Unfall abgesichert. (Foto: djd)

Circa 20 Prozent der Deutschen legen den Weg zur Arbeit täglich mit dem Drahtesel zurück. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der „Zeit“. Bei den Frauen liegt die Quote derer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, bei 17 Prozent, bei den Männern beträgt der Anteil 23 Prozent. Den Drahtesel als Transportmittel zur Arbeit nutzen vor allem Jüngere. Bei den 18- bis 34-Jährigen betrug die Quote 29 Prozent, bei den 35- bis 54-Jährigen nur noch 21 Prozent.

Bei einem Fahrradunfall gelten für Radfahrer auf der Fahrt zum Job die gleichen Regeln wie für Kfz-Lenker. Nur wenn man sich bei einem Unfall auf dem direkten Hinweg oder Heimweg zur oder von der Arbeitsstelle befand, hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sehr kurze Umwege können schon zum Verlust des Schutzes führen. Ein solches Urteil erließ das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Mannes, der nach der Arbeit etwa 100 Meter vom direkten Heimweg abwich, um am Geldautomaten Bares abzuheben. Auf dieser Strecke erlitt er einen Fahrradunfall. Seinen gesetzlichen Unfallschutz hatte er laut BSG durch den Umweg eingebüßt.

Geschützt ist der unmittelbare Weg zur Arbeit. Hier kann der Arbeitnehmer allerdings entweder den zeitlich oder den geografisch kürzesten Weg wählen. Wer zwar auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit ist, aber mehr als zwei Stunden nach Arbeitsende einen Unfall erleidet, stehe grundsätzlich ebenfalls nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dann wird davon ausgegangen, dass sich der Betroffene von der betrieblichen Tätigkeit und dem damit zusammenhängenden Weg gelöst habe. (djd/red)

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