EWL empfiehlt wachen Blick auf Larven des Buchsbaumzünslers: Exotische Raupen in Hecken

4. Mai 2014 | Kategorie: Landau

Der gefräßige Buchsbaumzünsler frißt sich durch den Buchs und hinterlässt ein solches Schadbild.
Foto: Ahme

Landau. In immer mehr privaten Gärten und öffentlichen Grünanlagen richtet der Buchsbaumzünsler Schäden an. Der Schädling stammt ursprünglich aus Ostasien, als etwa fünf Zentimeter lange Raupe treibt er aber inzwischen in der Region um Landau zunehmend sein Unwesen.

Leibspeise des Tierchens sind Buchsbaumpflanzen. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) rät Eigentümern solcher Pflanzen zu regelmäßiger Kontrolle, konsequentem Schnitt und fachgerechter Entsorgung des Schnittguts. „Befallene Zweige können in die Biotonne. Denn bei der Vergärung entstehen Temperaturen, die den Buchsbaumzünsler abtöten“, berichtet Andreas Fischer,
Abfallberater des EWL.

Auch die Anlieferung geschnittener Buchsbaumzweige auf den Grünschnitt-Sammelplatz ist möglich. Dort wird professionell in großen Mieten kompostiert und der Grünschnitt erhitzt sich auf mindestens 55 Grad. Dies ist bei der Eigenkompostierung nicht immer gewährleistet. Aus diesem Grund sollten vom Buchsbaumzünsler befallene Zweige möglichst schnell aus dem Garten entfernt
werden.

 Typisches Schadbild

Wichtig bei der Kontrolle der Buchsbaumpflanzen ist es, möglichst nahe am Hauptstamm der Pflanze nach Schäden zu suchen. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. An den Blättern befallener Pflanzen sind nur noch die Blattrippen oder der Blattstiel sowie Reste vertrockneten, hellbeigen Blattgewebes vorhanden.

Das Schadbild ist nicht zu verwechseln mit anderen Buchsbaum-Erkrankungen wie dem Cylindrocladium-Triebsterben, dem Volutella-Zweigsterben und der Buchswelke. Der Einsatz von biologischen
Pflanzenschutzmaßnahmen wie Niemöl, Pheromonfallen und Schlupfwespen gegen die Schädlinge ist möglich. Bei frühem Erkennen des Schadbildes reicht aber im Hausgarten in der Regel das konsequente Zurückschneiden der befallenen Pflanzenteile und deren fachgerechte
Entsorgung. (EWL)

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