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Ermittlungen gegen LBM-Leiter in Speyer: Korruptionsverdacht wegen Reisekostenabrechnungen und Vergabe von Straßenbauaufträgen

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur [1]

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Speyer/Kaiserslautern – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt gegen den Leiter der Dienststelle des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer, Kurt Ertel, und zwei weitere Mitarbeiter.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Udo Gehring bestätigte gegenüber dem Pfalz-Express, dass die Durchsuchung beim LBM am 17. Oktober aufgrund der Strafanzeige eines Privatdetektivs und erster Ermittlungen der Polizei veranlasst wurde. Dadurch habe sich die Notwendigkeit ergeben, Beweismittel zu sichern.

Es bestehe ein Anfangsverdacht des Betrugs durch falsche Angaben bei mehreren Reisekostenrechnungen seit 2012 gegen Ertel und einen weiteren Mitarbeiter des LBM. Außerdem werde der Verdacht der Korruption durch Verletzung von Ausschreibungsvorschriften bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen seit 2014 geprüft.

Einer Firma soll im Jahr 2016 eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gewährt worden sein, laut Gehring „im Hinblick auf  mögliche Vorteile für einen Mitarbeiter des LBM.“ Der Anfangsverdacht der Korruption gelte auch für den Verantwortlichen der Firma, die die Sondernutzungserlaubnis bekommen hat.

Wer Auftraggeber des Privatdetektivs war und was die Anzeige motiviert hat, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Das Ergebnis sei völlig offen, so Gehring.

Von den Vorfällen hatte zuerst die „Rheinpfalz“ berichtet, der die Anzeige gegen Ertel zugespielt worden war.

Ertel, der sich zur Wahl des zweiten Beigeordneten im Kreis Bad Dürkheim hatte aufstellen lassen, hat seine Kandidatur am Mittwoch kurz vor der Wahl zurückgezogen.

Information

Der LBM Speyer ist zuständig für klassifizierte Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen in den Landreisen Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der Städte Speyer, Neustadt, Landau, Ludwigshafen und Frankenthal.

Information

Strafrechtliche Korruptionstatbestände gehen sehr weit. Es reicht aus, wenn ein Zusammenhang zwischen der Amtsausübung und einem Vorteil besteht. (cli)

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