Enthaltung der Landesregierung im Bundesrat zu sicheren Herkunftsländern – Ziya Yüksel: „Wichtiges Zeichen in mehrfacher Hinsicht“

16. Juni 2016 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz
Ziya Yüksel, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt Rheinland-Pfalz.

Ziya Yüksel, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt Rheinland-Pfalz.

Der Vorsitzende der AG Migration und Vielfalt, Ziya Yüksel aus Kuhardt, begrüßt die Absicht der Landesregierung, sich bei der Abstimmung zur Einstufung der sogenannten Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern, enthalten zu wollen.

„Das ist ein wichtiges Zeichen und hoffentlich die dauerhafte Abkehr vom bisherigen Trend der Asylrechtsverschärfung“, sagt Yüksel.

Menschenrechtsverletzungen in Algerien, Marokko und Tunesien richteten sich nicht nur gegen Journalisten und Regierungskritiker. Von mehreren Menschenrechtsorganisationen werde beispielsweise die Strafbarkeit von Homosexualität in allen drei genannten Staaten kritisiert, so Yüksel: „Schutzsuchenden aus diesen Ländern mit Schnellverfahren zu begegnen und rechtlich zu schwächen, wäre ein weiterer bedauerlicher Schritt in die falsche Richtung.“

Der inflationären Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten müsse endlich Einhalt geboten werden, um damit auch den Druck auf die europäische Verantwortung zu lenken und diesen zu erhöhen.

Yüksel: „Ich hoffe, dass mit der Enthaltung der rheinland-pfälzischen Landesregierung der Bundesrat diese verfassungsrechtlich bedenkliche Entscheidung des Bundestags kippt und damit auch ein überfälliges Zeichen für eine menschenwürdigere Asylpolitik setzt.“

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2 Kommentare auf "Enthaltung der Landesregierung im Bundesrat zu sicheren Herkunftsländern – Ziya Yüksel: „Wichtiges Zeichen in mehrfacher Hinsicht“"

  1. Nachlese sagt:

    Die Ausführungen des Herrn Yüksel lassen vermuten, dass ihm der Inhalt des Grundgesetzes, insbesondere die Regelung des Art. 16 a GG nicht wirklich geläufig ist. Leider ist dies kein Einzelfall. Immer öfter sehen sich die dem Kreis der Gutmenschen Zugehörigen dazu berufen, ihre eigenwilligen Interpretationen in die Öffentlichkeit zu tragen, von „verfassungsrechtlicher Bedenklichkeit“ zu reden oder „inflationäre Erweiterungen der sicheren Drittstaaten“ zu beklagen.

    Deshalb zum Mitschreiben:

    Das Grundgesetz kennt kein Recht auf Asyl für denjenigen, der die Bundesrepublik auf dem Landweg (Drittstaatenregelung) erreicht, Art. 16 a II GG. Die Obergrenze für diese Einwanderer liegt schlicht und ergreifend bei „Null“.

    Weil diese Schrankenregelung unserer Verfassung von der Politik missachtet wird, haben wir keine Asylverschärfung – wie Herr Yüksel zu glauben meint – sondern das Gegenteil, mit allen für die hiesige Bevölkerung unkalkulierbaren Risiken.

    Weiter ist zu bemerken, dass Bundestag und Bundesrat ausweislich der Regelungen der Art. 16 a II und III GG durch Gesetz bestimmen dürfen, welche Staaten, aufgrund der dort herrschenden Verhältnisse, als sicher zu gelten haben.

    Hierbei haben sie allein darüber zu entscheiden, ob in diesen Ländern politische Verfolgung stattfindet oder unmenschliche und erniedrigende Bestrafungen an der Tagesordnung sind.

    Die bloße Strafbarkeit homosexueller Handlungen ist weder das eine noch das andere, gleichwohl erklärt Herr Yüksel, dass die beabsichtigten Regelungen „verfassungsrechtlich bedenklich“ wären.

    Abschließend sei noch angemerkt, dass die Aufgabe unseres Asylrechts nicht darin liegt, die Folgen muslimischen Denkens in Nordafrika abzufedern.

    Aber es ist viel einfacher, für die Folgen des eigenen Glaubens und der eigenen Kultur andere in Geiselhaft zu nehmen und zu fordern und zu fordern und zu fordern….

  2. Freiheitsdenker sagt:

    So ist es, Herr Yüksel sollte sich mal unser deutsches Grundgesetz genau durchlesen! Alle die über sichere Drittländer nach Deutschland einreisen wollen, haben keine Rechtsanspruch auf Asyl! Es sind alles illegale Einwanderer. Sie gilt es zurück zu drängen in das sichere Drittstaatenland woher sie eingedrungen sind. So ist die Gesetzeslage! Ende der Durchsage!

    Frau Merkel hat das Asylgesetz eigenmächtig außer Kraft gesetzt. Sie ist nicht berechtigt dies zu tun! Der Bundestag macht munter mir. DOCH KEINE Regierung hat das Recht deutsche Grenzen abzuschaffen. Das könnte nur das Volk im Rahmen eines Referendums bestimmen.
    Frau Merkel hat eine Staatskrise ausgelöst – wir leben faktisch ein einer Puschsituation und alle Parlamente machen da fleißig mit. Das System ist am Ende!
    Dies werden die Deutschen nicht überleben.

    Danke Frau Merkel, sie haben es geschafft uns abzuschaffen. Sie haben ihren Auftrag hervorragend ausgeführt. Das muss man Ihnen lassen.

    Die Forderungen der islamischen Verbände sind gefährlich! Sie gefährden unsere Freiheit und Demokratie. Wir müssen dagegen halten!