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Eisenbahnbundesamt erstellt Lärmaktionsplan – Stadt Landau macht Bürger auf Teilnahmemöglichkeit aufmerksam

Das Eisenbahnbundesamt erstellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland. Foto: red [1]

Das Eisenbahnbundesamt erstellt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland.
Foto: red

Landau/Karlsruhe. Das Eisenbahnbundesamt in Bonn hat mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken im Bundesgebiet begonnen.

Haupteisenbahnstrecken sind Schienenwege, auf denen jährlich mehr als 30.000 Züge verkehren. Im Stadtgebiet Landau ist die Schienenstrecke Neustadt – Karlsruhe betroffen. Die Verbindung Landau – Pirmasens erfüllt die Kriterien dagegen nicht.

„Nach der vom Eisenbahnbundesamt vorgelegten Lärmkartierung liegt der Lärmpegel im Bereich des Schienennetzes in Landau durchgängig unter den Grenzwerten für eine Gesundheitsgefährdung“, informiert Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Trotzdem wollen wir die Bürger darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Lärmaktionsplans besteht.

Je mehr Menschen sich beteiligen, desto repräsentativer fallen die Ergebnisse aus“, so der Stadtchef. Auch die Stadtverwaltung hat beim Eisenbahnbundesamt entsprechende Angaben gemacht.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans läuft bereits und endet am 25. August. Wer sich einbringen möchte, kann auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de Angaben machen bzw. einen Fragebogen herunterladen.

Dieser kann auch schriftlich bei der Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 60 12 30 in 14412 Potsdam angefordert werden. Der Fragebogen besteht aus 12 Multiple-Choice-Fragen, darunter „Wie sehr fühlen sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört?“ und „Welche Geräusche des Eisenbahnfahrbetriebs stören Sie besonders?“

Ausgefüllte Fragebögen können bis zum Ende des Befragungszeitraums per Post, E-Mail an lap@eba.bund.de oder Fax an 02 28/98 26 98 26 zurückgesandt werden. (ld)

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