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Deutsche Bahn darf Schienennetz behalten

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Die Deutsche Bahn muss künftig mit strengen Auflagen wirtschaften. Foto: Uwe-Schwarz/pixelio.de

Berlin  – Die Zerschlagung der Deutschen Bahn ist vorerst vom Tisch. Der Konzern darf das Schienennetz behalten, allerdings unter strengen Auflagen.

Laut eines Berichtes der SZ sieht dies das vierte Eisenbahnpaket vor, das EU-Verkehrskommissar Siim Kallas am Mittwoch vorlegen will. Ziel des Gesetzespakets ist es, den Personenverkehr mit der Bahn zu fördern. Von Ende 2019 an soll der europäische Passagierverkehr mit der Bahn praktisch grenzenlos sein. Ursprünglich wollte die EU-Kommission die vollständige gesellschaftsrechtliche Trennung von um allen Bahnunternehmen freien Zugang zum Markt zu gewährleisten.

Aufgrund des Protests vor allem aus Deutschland lässt die EU-Kommission nun doch weiterhin vertikal integrierte Konzerne zu. Die Auflagen sehen vor, undurchlässige „chinesische Mauern“ zwischen Netz und Betrieb zu ziehen. Geldflüsse müssen transparent sein und dürfen nicht zur Querfinanzierung von Konzernsparten verwendet werden. Führungspersonal darf nicht sofort vom Netzbetrieb zur Bahn wechseln. Der Gesetzesvorschlag enthält zusätzlich eine neue Wettbewerbsklausel. Danach soll vertikal integrierten Unternehmen wie eben der Deutschen Bahn künftig verboten werden, außerhalb der eigenen Landesgrenzen zu operieren, falls sie gegen die neuen strikten Auflagen und Wettbewerbskonditionen verstoßen.

Den Daumen heben oder senken darf allein die EU-Kommission. Praktisch bedeutet das, dass die Deutsche Bahn nur noch innerhalb der Landesgrenzen fahren dürfte, sobald die EU-Kommission aufgrund der ihr von der Deutschen Bahn übermittelten Informationen zu dem Schluss kommt, „dass nicht alle Auflagen erfüllt sind, um praktisch gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und einen fairen Wettbewerb auf dem Heimatmarkt zu ermöglichen“, so der Text.

Stellt die EU-Kommission Verstöße fest, bleibt dem Unternehmen der Zugang zum europäischen Schienennetz verwehrt, was spürbare Umsatzeinbußen zur Folge hätte. Laut EU-Kommission werden im europäischen Bahngeschäft jährlich 73 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet, die Branche sichert 800.000 Jobs. Kommissionskreisen zufolge wurde die Compliance Verification Clause in das Gesetzespaket aufgenommen, um Unternehmen aus kleineren Ländern den Zugang zum europäischen Schienennetz zu ermöglichen – und um für einen fairen Wettbewerb zwischen den beiden größten Anbietern, der Deutschen Bahn und der französischen SNCF, zu sorgen. (red/dts Nachrichtenagentur)

 

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