CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart: Erklärung zur Rentendebatte

23. Mai 2014 | Kategorie: Politik regional

 

Dr. Thomas Gebhart in seinem Berliner Büro.
Foto: red

Südpfalz/Berlin – Der südpfälzer CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart gab zum heute (23. Mai) zum im Bundestag diskutierten Rentenpaket ene Erklärung ab.

Thomas Gebhart im Wortlaut:

„Ich stimme dem Rentenpaket zu. Drei von vier Teilen des Kompromisses halte ich ausdrücklich für richtig: Insbesondere die Mütterrente (stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind) unterstütze ich mit Nachdruck. Rund 9 Millionen Mütter – in einigen Fällen auch Väter – werden davon zurecht profitieren und erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Sie haben häufiger als heute wegen der Erziehung ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet, Kindergartenplätze waren seltener und der berufliche Wiedereinstieg war deutlich schwieriger als heute. Auch die Aufstockung der Mittel für Rehabilitationsmaßnahmen und die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind zu begrüßen.

Kritisch hingegen sehe ich, gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland, jenen Teil: die konkreten Regelungen zur abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren. Dabei habe ich durchaus Verständnis für die Forderung, dass diejenigen, die 45 Jahre hart gearbeitet haben, abschlagsfrei in Rente gehen können. Die nunmehr vorgesehene Regelung geht jedoch deutlich über diese Forderung hinaus – zum Beispiel, indem Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs ohne zeitliche Befristung angerechnet werden.

Mit der Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 wird deren Auslaufen gleich mit beschlossen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 gilt nur vorübergehend. Die Altersgrenze wird in den nächsten Jahren wieder schrittweise auf 65 angehoben. Einige Jahrgänge werden also von der Neuregelung profitieren. Folgende Jahrgänge sowie all diejenigen, die bereits in Rente sind, hingegen nicht. Dies wirft neue Fragen der Gerechtigkeit auf. Ist es beispielsweise fair, dass diejenigen, die nächstes Jahr mit 63 (ohne Abschläge) in Rente gehen werden, deutlich besser gestellt werden als diejenigen, die im vergangenen Jahr im Alter von 63 (mit Abschlägen) in Rente gegangen sind?

Ich begrüße, dass es der Union gelungen ist, den Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen zu verbessern. Beispielsweise soll missbräuchliche Frühverrentungen vorgebeugt werden.

Das Rentenpaket ist ein Kompromiss. Teile finden meine ausdrückliche Zustimmung. Andere Teile sehe ich kritisch. Unser parlamentarisches Regierungssystem funktioniert nur, wenn die Beteiligten bereit sind, auch Kompromisse zu schließen und diese dann mitzutragen. Darin sehe ich auch einen Teil meiner Verantwortung als Abgeordneter.“ (red)

 

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