Mittwoch, 24. April 2024

CDA: Ausgleich für Einkommensverluste durch Anteilserwerb an Betriebsvermögen schaffen

14. Dezember 2013 | Kategorie: Politik regional

Bernhard Christ- Beirat im CDA-Landesverband Rheinland-Pfalz.
Foto: CDA Landesverband Rh-Pfalz

Südpfalz. Dass auch die Südpfalz kein soziales Paradies ist, rufen nach Ansicht des CDA-Kreisverbands Südpfalz ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit die jüngsten Presse-Beiträge über den Umgang der Geschäftsleitungen der Firmen „Tricor“ (Offenbach bei Landau) und Hofmeister (Landau) mit ihren Arbeitnehmern ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Der CDA-Kreisverband Südpfalz, Monika Dorst, Germersheim; Bernhard Christ, Landau;Norbert Lingenfelder, Edenkoben:  “ Mit Blick auf die Firma Tricor in Offenbach stehen eine Reihe Fragen im Raum. Zum Beispiel die, ob in der Realität die vom Landauer Arbeitsgericht reklamierte Strafbarkeit des Versuchs, eine Betriebsratswahl zu verhindern, das Papier wert ist, auf dem sie steht.

Dies nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt, dass es sich der Offenbacher Betriebsleiter laut einem Pressebericht vom 22. November offenbar leisten kann, nicht vor diesem Gericht zu erscheinen, obwohl sein Erscheinen angeordnet war. Und ob, wie zitierter Bericht sagt, eine „generöse Pose“ nicht nur derjenige zur Schau stellt, der sich seiner Sache von vornherein sicher ist.“

Und weiter: „Wenn weiterhin die Landauer Firma Hofmeister Tarifleistungen nicht erbringt, schädigt sie ihre Arbeitnehmer doppelt: erstens, weil sie verdiensten Lohn vorenthält, und zweitens in der Rente, deren Berechnung auf erhaltenem Einkommen basiert. Sollten wirtschaftliche Gründe diesem Firmen-Verhalten zugrunde liegen, wäre zu überlegen: Leisten die Arbeitnehmer mit diesem Einkommensverzicht nicht eine „passive Kapitalaufstockung“ für „ihr“ Unternehmen?

Das heißt: Übernehmen sie nicht Aufgaben, die originär der Arbeitgeber- bzw. Kapitaleignerseite zukommen? Wenn ja: Müssten dann den Arbeitnehmern nicht auch entsprechende Rechte zuwachsen? Zum Beispiel das Recht, von einem externen Sachverständigen die Unternehmensbilanz ohne Zustimmung der Geschäftsleitung prüfen zu lassen, bevor Verzichtsleistungen im Raum stehen? Zum Beispiel der an Einkommensverzicht gekoppelte Erwerb von Anteilen am Betriebsvermögen?

Diese Vorschläge mögen auch aus Arbeitnehmersicht nicht unumstritten sein. Aber sie sind immer noch besser, als ohne jede Gegenleistung auf Einkommen zu verzichten.“ (red)

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