Donnerstag, 25. April 2024

Bürgerinitiative Rheinstraße „Kandel 30“ empört – Stellungnahme der Stadt

21. September 2012 | Kategorie: Regional, Top-Artikel

Laut , voll und eng – das empfinden die Anwohner der Rheinstraße so und wollen den Durchgangsverkehr nicht mehr akzeptieren. (Foto:cli)

Kandel. Die Verhandlungen zwischen der Bürgerinitiative „Kandel 30“ und der Stadt scheinen festgefahren. „Kandel 30“ ist eine Vereinigung von Anwohnern, die eine Verkehrsberuhigung in der Rheinstraße fordern. Das Tempolimit ist auf der gesamten Länge auf 50 km/h beschränkt – zu viel, meinen die Anwohner der Rheinstraße.

Seit zwei Jahren macht sich das Kernteam Christian Vedder, Christoph König, Günter Ewinger, Egbert Klöffer, Patrick Günther, Hans Heinecke und Nicole Kraus mit der Unterstützung vieler Bewohner für ein Tempolimit von 30 km/h stark. Die 50 km/h würden von vielen Fahrzeugen häufig überschritten, der Krach zu manchen Zeiten sei nicht auszuhalten, klagen die Anwohner. Ein weiteres Ziel der Aktivisten: Auch die LKW-Durchfahrt soll auf einen reinen Anlieferverkehr beschränkt werden. Nun sind weitere Vorstöße von „Kandel 30“ offenbar zum Stillstand gekommen. „Transparenz und Bürgernähe sieht anders aus“, sagte Christian Vedder dem Pfalz-Express. „Die Bürgermeister Poss und Tielebörger reden nicht mehr mit uns. Auch die Zahlen der Verkehrszählung liegen uns noch immer nicht vor.“ Zumindest ein Schild „Freiwillig 30“ wäre gewiss nicht zuviel verlangt. Die Stadt lehnt das aber ab mit der Begründung, es würde sich sowieso niemand dran halten. Das werden wir nicht akzeptieren“, betonte Vedder.

Die Stadt Kandel hat diesbezüglich eine Stellungnahme abgegeben, die an dieser Stelle im Wortlaut wiedergegeben ist:

„Tempo 30 in der Rheinstraße ist nach wie vor nicht möglich!

Die flächendeckende Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h entlang der Rheinstraße wäre ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und ist nach wie vor nicht möglich. Auch wenn die Aktivisten der Bürgerinitiative Rheinstraße dies so nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung gemeinsam mit der Stadt Kandel an die Straßenverkehrsordnung gebunden.

Dem Ansinnen der Bürgerinitiative, „einfach mal eine Tempo 30-Beschilderung anzubringen“, kann deshalb  nicht Rechnung getragen werden. Daran ändern auch diverse Leserbriefe nichts, die in den letzten Tagen in der Rheinpfalz veröffentlicht worden sind.

Dabei erwecken die Mitglieder der Bürgerinitiative den Anschein, Verwaltung und Stadt würde sich um ihre Anliegen nicht kümmern und sich nicht für sie interessieren.

Dem muss entschieden widersprochen werden. Vielmehr wurde in mehreren gemeinsamen Besprechungsrunden, zum Teil unter Mitwirkung von Vertretern der Polizeiinspektion Wörth und des Landesbetriebs Mobilität, Speyer, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben eine Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Rheinstraße nicht zulassen.

In den Gesprächen mit der Bürgerinitiative wurde seitens der Verwaltung immer wieder klargestellt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständiger Straßen-verkehrsbehörde die Anordnung von geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahmen obliegt, wobei entlang von klassifizierten Straßen (Bundes-/ Landes-/Kreisstraßen) vorab zwingend die Zustimmung des Straßen- baulastträgers sowie der Polizeiinspektion einzuholen ist.

Auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Die Verbandsgemeinde kann als Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Verkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen. Davon ist innerhalb des Stadtbereichs Kandel bereits rege Gebrauch gemacht worden.

Eine solche Zonen-Anordnung darf sich jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-/Landes-/Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken (§ 45 Abs. 1c StVO).

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs auf klassifizierten Straßen (Streckenbegrenzungen) dürfen vielmehr nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von untergeordneten Verkehrs-teilnehmern (Fußgänger und Fahrradfahrer) übersteigt, beispielsweise entlang von Kindertagesstätten, Schulen, Altersheimen etc.. Jede Strecken-Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf einer entsprechenden Begründung.

Landesbetrieb Mobilität und Polizei haben dabei wiederholt eine Tempo 30-Zone entlang der Rheinstraße abgelehnt. So sind auch der Verbandsgemeindeverwaltung und der Stadt die Hände gebunden.

In den diversen Gesprächen wurde immer wieder betont, dass der von den Anliegern der Rheinstraße herangezogene Vergleich mit Geschwindigkeitsbeschränkungen in Bad Bergzabern (B 427), in Bellheim

(L 540) bzw. in Jockgrim (L 540) nicht statthaft ist. Es handelt sich hierbei jeweils um partielle 30-km/h-Streckenbegrenzungen entlang klassifizierter Straßen, wobei sich die örtlichen Gegebenheiten wesentlich anders darstellen, als in der Rheinstraße.

Ein Exempel statuieren wollte Bürgermeister Volker Poß durch die Anordnung einer solch partiellen Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Ludwig-Riedinger-Grundschule in der Marktstraße und vertrat die Auffassung, dass zumindest die Situation entlang der Grundschule mit den dortigen Zu- und Abfahrten von zwei Parkplätzen, der Bushaltestelle und dem Pausenhof eine Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit rechtfertigt. Leider musste er den Stellungnahmen des Landesbetriebs Mobilität und der Kreisverwaltung entnehmen, dass dieser Anordnung nicht stattgegeben wird und für die zu beteiligenden Fachbehörden nicht erkennbar sei, dass eine Gefahrenlage vorliegt, die die Voraussetzung für eine derartige Anordnung vorgibt.

Alles in allem muss dem Vorwurf entgegengetreten werden, man würde die Anlieger nicht ernst nehmen.

Dies gilt auch für die Forderung des Durchfahrtsverbots für LKW. Zutreffend ist, dass die Ergebnisse der Ende Mai großräumig durchgeführten Verkehrszählung noch nicht vorliegen, aber bis Ende September bei der Verwaltung eintreffen sollen. Selbstverständlich werden die Verkehrszahlen der Bürgerinitiative zur Verfügung gestellt. Stadt und Verbandsgemeindeverwaltung erhoffen sich, dass der Landesbetrieb Mobilität – durch diese Zahlen belegt – ein Durchfahrtsverbot für LKW verfügt und damit sowohl die Rheinstraße, als auch die gesamte Innenstadt spürbar entlastet wird.

Volker Poß                                                                               Günther Tielebörger

Bürgermeister                                                                      Stadtbürgermeister

der Verbandsgemeinde Kandel                                                                                        “

(cli)

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7 Kommentare auf "Bürgerinitiative Rheinstraße „Kandel 30“ empört – Stellungnahme der Stadt"

  1. Wie wäre es denn mit Shared Space in der Rheinstraße?
    Aus Wikipedia: Shared Space [ʃɛə(ɹ)d spɛɪ̯s] (deutsch: etwa „gemeinsam genutzter Raum“) bezeichnet eine Planungsphilosophie, nach der vom Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Verkehrsfluss verbessert werden soll. Charakteristisch ist dabei die Idee, auf Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen zu verzichten. Gleichzeitig sollen die Verkehrsteilnehmer vollständig gleichberechtigt werden, wobei die Vorfahrtsregel weiterhin Gültigkeit besitzt. Das Planungsmodell wurde federführend vom Niederländer Hans Monderman in den 1990er Jahren entwickelt[1] und findet heute weltweit Anwendung.

    Von 2004 bis 2008 wurde Shared Space testweise im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms INTERREG North Sea Region Programme der Europäischen Union in sieben Gemeinden in Belgien, Dänemark, Deutschland, England und den Niederlanden verwirklicht.[2] Der Begriff „Shared Space“ geht auf den britischen Verkehrsplaner Ben Hamilton-Baillie zurück.[3] Der Anglizismus ist in Deutschland häufig Anstoß für Kritik, was das Hamburger Abendblatt zum Anlass nahm, einen Ideenwettbewerb zur Etablierung eines geeigneten deutschen Begriffs durchzuführen.[4][5] Inzwischen wird der Begriff teilweise synonym mit den Begriffen „Gemeinschaftsstraße“[6] und „Begegnungszone“ verwendet.

    Der Grundgedanke des Shared Space sieht vor, den öffentlichen Raum für den Menschen aufzuwerten. Die Philosophie geht davon aus, dass der Verkehrsraum überreguliert ist, was sich etwa in Überbeschilderung ausdrückt[14][15] und teilweise nicht verkehrsinduziert, sondern rechtlich bedingt ist.[16] Statt einer dominanten Stellung des motorisierten Verkehrs soll der gesamte Verkehr mit dem sozialen Leben und der Kultur und Geschichte des Raums im Gleichgewicht stehen. Durch Entfernen der Kanalwirkung der Straßen sollen die Orte wieder Persönlichkeit erlangen. Verkehrsteilnehmer und Nutzungen sollen im Straßenland gleichwertig nebeneinander existieren und sich den Raum teilen. Zusätzlich zur Lebensqualität soll so auch die Sicherheit im öffentlichen Straßenraum verbessert werden.

    Um diese Ziele zu erreichen, verzichtet Shared Space im Zuge einer Nivellierung auf Bordsteine und Abgrenzungen[17] und setzt stattdessen auf eine lediglich orientierende Unterteilung des Straßenraums. Des Weiteren sind im Zuge einer „Entregelung“ der Verkehrslandschaft keinerlei Ampeln oder Verkehrs- und Hinweisschilder vorgesehen. Die Straßenverkehrsordnungen werden reduziert auf „gegenseitiges Rücksichtnehmen“ und das Rechts-vor-Links-Gebot. Mit diesen Maßnahmen wird eine gewollte Unsicherheit erzeugt, welche die Verkehrsteilnehmer dazu zwingt, den Raum situationsbedingt unter anderem durch Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern einzuschätzen. Gleichzeitig wird die Existenz eines durch motorisierten Verkehr dominierten Verkehrsnetzes als notwendig erachtet.[18]

    Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme auf einer Eisbahn
    Das Modell ist mit der Situation auf einer Eisbahn vergleichbar. Auf einer abgegrenzten, einheitlichen Fläche bewegen sich Eisläufer mehr oder weniger ohne Reglementierungen. Erfahrene, schnelle Läufer müssen sich mit unerfahrenen, langsamen Läufern arrangieren und ihre Fahrweise der Situation anpassen. Kollisionen sind selten, weil jeder auf sein eigenes Wohl bedacht ist und Situationen mittels Blickkontakt rechtzeitig einschätzen kann.

    Damit wäre Kandel sogar EU-tauglich!

  2. Christian Vedder sagt:

    Es stimmt einen traurig – ja wirklich traurig. Das kann aber auch in Zorn und Wut umschlagen. Kommunikation und Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Die Wünsche werden einfach nicht ernsthaft diskutiert und abgewogen. Ich wünsche mir mehr Rücksichtnahme und Ehrlichkeit. Es genügt nicht sich hinter dem LBM dieser magischen Behörde zu verschanzen. Der LBM steht ja ohnehin für ein Autofahrerland. Nun haben wir in RP aber nur Opel und die LKW´s in Wörth. Das wirkliche Autofahrerland Baden-Württemberg aber die Weltmarken von Daimler über Audi bis Porsche. Dort wird viel sensibler mit allen Verkehrsteilnehmern umgegangen. Dort gibt es zuhauf 30er Zonen in Bundesstraßen!
    Unser Stadtbürgermeister hingegegen hält die Initiatioren für Kandel30 für etwas dümmlich. Aus vereinbarten Terminen macht er sich nichts, vor der Kamera stellt er uns ins Abseits!
    Zusagen werden nicht eingehalten und alle Verkehrsteilnehmer – mit Ausnahme der Autofahrer – werden täglich vorsätzlich gefährdet. Schicken Sie einfach mal ihr Schulkind auf dem Gehweg los und schauen Sie sich das an!

  3. Felix Reiter sagt:

    Kandel hat de facto eine Umgehungsstraße. Diese wird im allgemeinen Sprachgebrauch mit A 65 bezeichnet. Fast alle können den Ort umfahren bzw. müssen diesen nicht komplett durchfahren. Sie müssen nur die Autobahnabfahrten nutzen oder über den Langenberg fahren! Dazu müssen aber die Voraussetzungen geschaffen werden, den Mautprellern und anderen die Durchfahrt durch die Stadt Kandel etwas zu erschweren. Warum ziehen Stadt und Initiative hier nicht an einem Strang?

  4. Herbert Veth sagt:

    Es muß doch seitens der Gemeinde möglich sein, dem dringenden Wunsch der betroffenen Anwohner nach einer Verbesserung der Lebenssituation in der Rheinstraße in irgendeiner Form nachzukommen. Dies ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. In Stellungnahmen der Stadt und Verbandsgemeinde wird an vorderster Stelle darauf hingewiesen, daß die Rheinstraße eine Bundesstraße ist und jegliches Bemühen der Anwohner keine Erfolgsaussichten hat.
    Das ist für viele entmutigend – nicht aber für uns „Aktivisten“. Wir werden weiter dafür kämpfen, daß die Rheinstraße vom Durchgangsverkehr für Lkw`s befreit wird und der allgemeine Verkehr ruhiger abläuft, damit die Lebensqualität in der Rheinstraße verbessert wird.

  5. Klaus sagt:

    Dieses Medium und die Möglichkeit zum Austausch zu lokalen Themen begruesse ich sehr. Es stimmt mich nachdenklich, wenn ich in verschiedenen Medien lese, dass mehrere BIs in Konflikte mit der Stadt Kandel austragen (müssen). Nach aussen hin wird ein fröhliches Einkaufsparadies Kandel beworben und mit werbewirksamen Festivitäten unterstützt, und in der Stadt brodelt es. Wenn Innenstädte nicht verwaisen sollen, muss die Lebensqualitaet der Bürger, die dort wohnen, gut sein. Es koennen schließlich nicht alle in Neubaugebiete umsiedeln. Städte und Gemeinden bleiben solange attraktiv wie ihre Bürger gerne dort wohnen. Vielleicht wäre es ein gutes Signal, wenn die Stadt Kandel den Bürgern in der Rheinstr. im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegenkommt, damit sie sich in ihren Anliegen ernstgenommen fühlen. Auf beiden Seiten scheint es erheblichen Gesprächsbedarf zu geben, anders kann man sich die Flut der Leserbriefe und das Statement der Stadt nicht erklaeren. Ganz unabhängig von völlig nachvollziehbaren Anliegen der BI – wer mag schon Lärm, Abgase und die Kombination von engen Bürgersteigen und LKWs – stellen sich mir als nicht unmittelbar Betroffenem zwei grundsätzliche Fragen: Wie werde ich in Zukunft mit meinen Anliegen ernst-und wahrgenommen, und welche Aussen -und Innenwirkung hat das Austragen dieser Konflikte in den Medien?

    I

  6. bruno rihm sagt:

    An Kandel 30
    Transit muss immer die schnellste Route nehmen, (weil das die kürzeste Betriebszeit ist )
    Und das geht nur über die Autobahn .
    Unter ;
    Modus Consult Claus Kiener forum

    Kann man allerhand dinge lesen so zum Beispiel:
    Regierung nennt Lkw-Zählung „unseriös“
    (Link entfernt laut AGB, Verweis auf die Augsburger Zeitung, Anm. d. Redaktion)

  7. bruno rihm sagt:

    macht nichts bleibt noch meim Tip ;
    Modus Consult Claus Kiener forum
    bei Googl